Minijob vs teilzeit job was ist der unterschied?

3 Antworten

Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 bis 1.300 Euro monatlich, befindet er sich im sogenannten Übergangsbereich. Damit ist seine Beschäftigung ein Midijob.
Günstige Sozialversicherung für Midijobber
Ein Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosen-versicherung abgesichert. Sein Beitragsanteil richtet sich innerhalb des Übergangsbereichs nach einem fiktiven Wert, der über eine Formel ermittelt wird.

Nachzulesen in der minijob-zentrale.de unter basiswissen bzw. in dem Link hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/04_mehr_als_450/basepage.html

Bei einer geringfügigen Beschäftigung als 450-Euro-Minijob bist du weder kranken- u. pflegeversichert noch arbeitslosenversichert, sondern nur rentenversich.pflichtig: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/node.html

Weiteres siehe in dem Link hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.html

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo,

auch ein Minijob ist eine Teilzeitbeschäftigung. Es ist immer die Frage, in welchem Umfang und für welchen Verdienst ein Arbeitnehmer eine Teilzeitbeschäftigung ausübt - im Rahmen eines Minijobs oder eines Midijobs. Viele verstehen unter einem Teilzeitjob dann doch einen Midijob. 

Midijobber sind sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, deren durchschnittlicher Monatsverdienst sich auf mehr als 450 Euro, aber maximal 1.300 Euro beläuft. Im Unterschied zu den Arbeitnehmern, die mehr als 1.300 Euro verdienen, haben Midijobber Vergünstigungen, denn ihre Beiträge werden besonders berechnet. Grundlage für die Berechnung ist nicht der tatsächliche Verdienst, sondern eine fiktive beitragspflichtige Einnahme, die nach einer bestimmten Formel ermittelt wird. Midijobber werden zur Krankenkasse gemeldet. Es fällt die individuelle Lohnsteuer an. 

Minijobber können nur bis durchschnittlich 450 Euro monatlich verdienen. Es fallen für den Minijobber nur Rentenversicherungsbeiträge an und von diesen können sie sich befreien lassen. Arbeitgeber zahlen für den 450-Euro-Minijob pauschale Abgaben zur Renten- und zur Krankenversicherung vom Arbeitsverdienst. Die Belastung des Minijobbers liegt in der Rentenversicherung bei 3,6 Prozent, wenn er sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt. Außerdem ist keine Steuerkarte erforderlich, weil der Arbeitgeber in der Regel eine Pauschale von 2 Prozent zahlt. Die Meldung zur Sozialversicherung wird an die Minijob-Zentrale übermittelt.

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

"Ist der Minijob Ihre einzige Verdienstquelle, sind Sie zudem nicht kranken- und pflegeversichert. Sie müssen sich anderweitig krankenversichern – zum Beispiel freiwillig gesetzlich oder privat oder über eine beitragsfreie Familienversicherung. Auch gibt es kein Arbeitslosengeld und bei Schwangerschaft lediglich ein einmaliges Mutterschaftsgeld von 210 Euro."

Arbeitsrechtlich gibt es keinen Unterschied zwischen Teilzeit und Minijob. Auch eine geringfügige Beschäftigung wie der Minijob ist eine Teilzeitbeschäftigung. Sozialrechtlich gibt es aber schon Unterschiede.

Hier kannst du es genau nachlesen:

https://www.t-online.de/finanzen/beruf-karriere/beruf/id_91755692/teilzeit-oder-minijob-was-ist-besser-was-ist-der-unterschied-.html