Minijob ohne Mitteilung an Hauptarbeitgeber?

3 Antworten

Ist mir klar das ich das nicht darf!

Wer sagt das denn?!?

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, die einen Arbeitnehmer zwingen würde, seinen Hauptarbeitgeber über einen Nebenjob zu informieren.

Nur unter zwei Voraussetzungen muss ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber informieren:

1.) Die Informationspflicht wurde vertraglich vereinbart.

2.) Es könnte Gründe geben, die dem Arbeitgeber ein Verbot der Nebentätigkeit erlauben würden:

a) es handelt sich um eine Konkurrenztätigkeit oder in einem Konkurrenzunternehmen um eine "relevante" Tätigkeit,

b) es könnte zu Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen kommen, z.B. durch Überschreitung der Höchstarbeitszeit (das gilt aber nicht bei einer selbstständigen Nebentätigkeit) oder durch Nichteinhaltung der Ruhezeiten von in der Regel 11 Stunden, oder

c) durch die Nebentätigkeit kommt es zu negativen Einflüssen auf den Hauptjob, z.B. durch Übermüdung oder Unkonzentriertheit.

Ohne die Voraussetzungen muss ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber nicht über eine Nebentätigkeit informieren - ob das aus Gründen des gegenseitigen Vertrauens, des "Klimas" nicht doch angebracht wäre, ist eine andere Frage.

Der Arbeitgeber darf die Nebentätigkeit nur verbieten, wenn die unter Punkt 2.) genannten Gründe a) - c) gegeben sein sollten - wobei eine bloße "Befürchtung" des Arbeitgebers, es könne zu negativen Einflusses (Übermüdung oder Unkonzentriertheit) des Nebenjob auf den Hauptjob kommen, nicht ausreicht: diese Befürchtungen müssten schon auf Tatsachen beruhen.

Wenn es im Vertrag ein generelles Verbot der Ausübung eines Nebenjob gibt, ist diese Klausel unwirksam, weil ein solches Verbot mit der Freiheit der Berufswahl und Berufsausübung nach dem Grundgesetz GG Art 12 kollidiert.

Mitbekommen wird er das eher nicht, es sei denn, du wirst gesehen. Aber du bist verpflichtet, den Arbeitgeber zu informieren, dass du einen Nebenjob ausübst. Allerdings darf er dir das nicht verbeieten! Also, was hast du verlieren, wenn du es ihm sagst?

Familiengerd  23.10.2019, 14:59
Aber du bist verpflichtet, den Arbeitgeber zu informieren, dass du einen Nebenjob ausübst.

Das ist falsch bzw. trifft nur unter bestimmten Voraussetzungen zu (siehe meine eigene Antwort).

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Man sollte es schon sagen ansonsten könnte der Schuss nach hinten losgehen

Familiengerd  23.10.2019, 14:57

Wieso sollte der "Schuss nach hinten losgehen" können??

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