Mietshaus! Reparatur der Heizung! Wer trägt Kosten?
Hallo,
ich bewohne ein Mietshaus und bei diesem gab es auch laut der Vorbewohner schon ständig Probleme mit der Gas Therme.
Ich habe vor einem Jahr knapp durch einen befreundeten Gas Wasser Menschen den Glühzünder welcher defekt war getauscht. Kosten lagen da bei knapp 150 Euro. Jetzt schaltet sich die Heizung wieder ab und wir haben keine Wärme und kein Warmwasser.
Mein befreundeter GW Mensch kam und es wurde im Fehlerspeicher ein defekter Fühlerangezeigt. Wir haben bei der Firma der Heizung angerufen und uns wurde mitgeteilt welcher Fühler getauscht werden muss. Dieser wurde uns auch direkt von der Firma geschickt und eingebaut. Kosten 80 Euro. Der fehlerspeicher zeigt nun aber immer noch den Fühler an. Es wurde noch ein Ersatzfühler probiert aber immernoch das gleiche Problem.
Wieder bei der Hotline angerufen der Firma und diese will nun einen Service Techniker vorbei schicken der sich das ganze ansieht weil der Verdacht auf einer defekten Platine nun besteht.
Desweiteren hat mich mein Heizungsmensch darauf Aufmerksam gemacht das die letzte Wartung 2010 nötig gewesen sei also vor unserem Einzug und das sich auf der Rückseite des Abgasrohres ein großes Rostloch befindet und dieses auch getuascht werden muss.
Meine Frage nun : Wie soll ich das dem Vermieter erklären und wer trägt die Kosten? In meinem Vertrag steht eine Klausel das der Mieterdirekt für die Heizungswartung verantwortlich ist und das der Mieter die Kosten für Wartung,Bedienung und Instandhaltung selber tragen muss sofern die Kalenderjährlichen Kosten hierfür 400€ maximal jedoch 9% der aktuellen Jahresgrundmiete nicht übersteigen.
Was bedeutet dies genau?
Muss ich die Kosten für einen Servicetechniker zum Überprüfen selber tragen?
Für hilfreiche Antworten bedanke ich mich bereits im Voraus.
4 Antworten
Wartung und Reparatur sind zwei verschieden Sachen. Wartung ist in der Regel vom Mieter zu tragen, Reparatur grundsätzlich vom Vermieter. Beides hat mit einer evtl. vereinbarten Kleinreparaturklausel absolut nichts zu tun.
Als erstes ist es schon fragwürdig das Mieter für die Instandhaltung der Heizung aufkommen müßen,weil ein Mieter darf nicht frieren.Geh zum Mieterverein und lass den Mietvertrag prüfen.Bei Wohnraummiete sind zusätzliche Klauseln verboten.Üblich ist das Reparaturen in Höhe von 100€ der Mieter selbst zahlen muß sofern es sich um Reparaturen in der Wohnung handelt.Keine Gebäudeschäden.Die Klausel die im Mietvertrag steht kann dazu führen das ein neuer Mietvertrag gemacht werden muß. Lg
Bei Wohnraummiete ja. Lg
- Die Kleinreparaturklausel im Mietvertrag deckt nicht Instandhaltung der Heizung.
- Die Wartung der Heizung, sofern sie nur für die Mietsache zuständig ist, kann vertraglich
auf den Mieter umgelegt sein. - Kosten für Bedienung der Heizung wird es m.E. nicht geben.
Der Vermieter hat sich nicht über den Wartungszustand der Heizung bei Auszug des Vormieters informiert. Prüf- und Reparaturkosten sind Vermietersache, die Klausel bezüglich Instandhaltung der Heizung im MV ist nichtig.
Danke für die schnellen Antworten. Wie sollte ich nun Vorgehen da ich eigentlich will das ich nicht weiter frieren muss und kalt Baden gehen muss.
Den Vermieter erstmal über die benötigten Reperaturen Informieren und mitteilen das ein Techniker kommen muss?
Was wenn er mitteilt das ich aber die Rechnung für den Techniker tragen muss?
Der Vermieter muss in jedem Fall informiert werden. Er muss unter Fristsetzung den Technikerauftrag auslösen und bezahlen. Wenn der Vermieter die Frist nicht einhält und über den Termin für den Techniker nicht informiert, dann Ersatzvornahme, Techniker bezahlen und von der nächsten Miete diese Kosten einbehalten. Die Ersatzvornahme solltest du bereits im Informationsschreiben (bezeugte Briefeinwurf) im Falle der Fristüberschreitung ankündigen.
Danke für die schnellen Antworten. Wie sollte ich nun Vorgehen da ich eigentlich will das ich nicht weiter frieren muss und kalt Baden gehen muss.
So sollte man vorgehen:
Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)
Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.
Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].
Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme(Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.
Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen. www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html
Anstatt der Ersatzvornahme kann man die Miete angemessen mindern.
Die Höhe der Mietminderung sollte ein Anwalt oder der Mieterbund festlegen.
Jetzt in der kalten Jahreszeit kann/sollte man natürlich eine kürzere Frist setzen.
Was wenn er mitteilt das ich aber die Rechnung für den Techniker tragen muss?
Mieterbund einschalten.
MfG
Johnny
In meinem Vertrag steht eine Klausel das der Mieterdirekt für die Heizungswartung
Wartung ist was anderes als eine Instandhaltung.
Vielen Dank,
dann werde ich mal einen Brief aufsetzen.
Zusätzliche Klauseln sind nicht verboten.