mietminderung? defekte Jalusie? hilfe

5 Antworten

Der Vermieter, nicht die Hausverwaltung, wäre für den bestimmungsgemäßen Zustand der dir vermieteten Wohnung in der Schuld.

Ich unterstelle, es handelt sich um einen bauseitig vorgesehen Rolladen, der beim Einzug mitvermietet ist, kein Rollo oder Jalousie, die vom Vormieter hängen gelassen wurde.

Dann schickt man dem Vermieter (Name und Anschrift lt. Mietvertrag) ein Einwurfeinschreiben.

(Ich besorge mir dafür bei der Post die entsprechenden Aufkleber (s. Foto) und schreibe über die Emfängeranschrift: "Einschreiben RG 143219958 DE", damit der Emfänger mit dem Argument eines leeren Umschlags vor Gericht scheitert).

Darin fordert man:

  1. unter Fristsetzung von 7 Tagen Mängelbeseitigung
  2. kündigt an, nach fruchtlosem Verlauf den Mangel selbst in Auftrag zu geben und die folgenden Mietzahlung um den Rechnungsbetrag zu kürzen (Ersatzvornahme)
  3. kündigt an, mit Zugang der Aufforderung (Sendungsnachweis https://www.deutschepost.de/sendung/simpleQuery.html) bis zu Behebung taggenau die Miete um 5% zu kürzen. Berechnung: Bruttowarmiete 500 € (Grundmiete 425 €, NK-Vorauszahlung 75 €) : 30 Tage = 16,66 € x 5% = 0,83 €/Tg. des Mangels. (Mietminderung)

Die Handwerker muss man dann aber auch in die Wohnung lassen: Verschiebst du deren Terminvorschlag, verwirkst du das Recht auf Mietminderung ab diesem Datum, zu dem der VM Schuld erfüllen wollte :-)

So wird es wieder licht :-)

G imager761

Einschreiben - (Mietrecht, Anwalt, Fenster)

Dem Vermieter schreiben, dass die Jalousie defekt, eine Reparatur ist nicht erfolgt. Der Handwerker konnte nichts machen, da ein Kran benötigt wird. Die Hausverwaltung erneut bitten, das die Jalousie repariert wird.

schriftlich auffordern,die reparatur bis zum termin zu erledigen,wenn nicht, mietminderung ankündigen.

Instandhaltung: Hat der Mieter die Jalousien nach dem Mietvertrag lediglich in gebrauchsfähigem Zustand zu halten, so ist er bei Defekten nicht zum Ersatz der Instandsetzungskosten (z.B. Austausch der Rollandengurte) verpflichtet. LG Mannheim, Urteil vom 13. November 1975, Az: 4 S 48/75 ZMR 1978, 372-372. Die Instandsetzung - mit Ausnahme der Schönheitsreparaturen für optische Mängel - ist grundsätzlich Sache des Vermieters. In Mietverträgen wird in aller Regel eine "Kleinschadensreparaturklausel" vereinbart. Ist die Klausel wirksam, so ist der Mieter verpflichtet verpflichtet in dem durch die Klausel vorgegebenen Kostenrahmen die Kosten für die Reparturen an den Gurten zu bezahlen. Die Reparatur eines Rolladenkastens stellt aber keine "Kleinreparatur" an den Bedienvorrichtungen für Rolläden dar. AG Leipzig, Urteil vom 14. August 2003, Az: 11 C 4919/03 - ZMR 2004, 120-121 . Weitere Details siehe >>>Kleinrep.-klausel

Quelle: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/j1/jalousie.htm

Für Mietminderung gibt es bei Google eine Tabelle..die solltest Du Dir anschauen

Wieso braucht man einen Kran um eine Jalousie zu ersetzen????? Zum Ersatz normaler Jalousien benötigt man den sicher nicht.

imager761  14.04.2013, 08:03

Vmtl. handelt es sich um einen Vorbau-Rolladen mit außenliegendem Kasten. Bei entsprechender Breite (Gewicht) und Höhe (4. OG) würde ich mich auch nicht weit aus dem Fenster lehnen wollen, um den zu öffnen, um den Gurt auszuwechseln, sondern auf einer sicheren Arbeitsbühne bestehen :-)

Das wäre nun aber nicht das Problem der Mieterin, sondern Sache des Vermieters und Handwerkers, wie sie das reparieren.

G imager761

StupidGirl  14.04.2013, 11:32
@imager761

Da hast du sicherlich recht. Da mir die Bauweise aber nicht bekannt ist, schrieb ich auch "normaler Jalousien", d. h. mit in der Wohnung liegendem Kasten.