Wie lange vorher muß ich eine Mietminderung ankündigen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Sobald ein erheblicher Mangel festgestellt wird (nur ein solcher berechtigt zur Mietminderung), muss dieser umgehend dem Vermieter mitgeteilt werden um ihm die Möglichkeit zu geben, den Mangel abzustellen. Außerdem bist du vertraglich dazu verpflichtet, um einen Schadensminimierung zu erreichen, ansonsten könnte der Vermieter dich haftbar machen. Sobald also solch ein Mangel vorliegt, ist die Miete kraft Gesetz gemindert. Die Minderungshöhe ist abhängig vom konkreten Umfang. Die Aufrechnung der Minderung (immer ausgehend von der Bruttomiete!) ist erst ab übernächstem Monat möglich. Es ist sinnvoll, dem Vermieter diese Mietminderung in der Höhe dem Vermieter anzuzeigen unter Verweis auf die Anzeige des Mangels, so dass er weiß, warum du weniger Miete zahlst. Es könnte sonst sehr leicht der Eindruck enstehen, dass du Mietschuldner bist. Eine gerechrfertigte Mietminderung ist keine Mietschuld und berechtigt nicht zu Kündigung. Sie kann bis zu 6 Monate (ab Beginn der Anzeige des Mangels) rückwirkend geltend gemacht werden. Die Minderung wird nicht beantragt und auch nicht bestätigt. Beweissicherung ist wichtig, du als Mieter bist beweispflichtig.

Gar keine, eine Mietminderung muss nicht angekündigt werden, gemäß § 536 BGB ist man sofort ab Auftreten eines entsprechenden Mangels dazu berechtigt...

Mein Mann hat ein ähnliches Problem in der Vergangenheit, deshalb kann ich hier einige Unwahrheiten aufdecken. Sobald du einen Mängel in deiner Wohnung, in deinem Gebäude oder in der Umgebung der dich in irgendeiner Form einschränkt erkennst, solltest du als aller erstes deinen Vermieter darüber informieren. Wichtig ist hier die Art und Weise wie der Mangel an den Vermieter übermittelt wird. Den Mangel per email kommunizieren gilt offiziell nicht als Benachrichtigung. Deshalb muss der Vermieter unbedingt persönlich oder über Einschreiben informiert wurden sein. Nur dann kann auch nachgewiesen werden, dass der Vermieter über den Mangel bescheid weiß. In dem Schreiben sollte der Mängel ausführlich beschrieben werden und dem Vermieter eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels gegeben werden. Diese Frist hängt natürlich von Mangel zu Mangel ab. Wenn ihr nicht wisst welcher Zeitraum für welchen Mangel angemessen ist, lohnt sich ein Besuch auf die Website www.mietminderung.com hier könnt ihr in wenigen Schritten kostenfrei prüfen, ob ihr ein Anspruch auf Mietminderung habt. Die Experten helfen dir dein Recht durchzusetzten und du sparst bares geld ohne Mühe. Man mann der eigentlich alles selbst macht war richtig begeistert von dem Service. Und er hat aufgrund eines Gerüsts vor seinem Apartment in 3 Monaten 900 EUR gespart. Super Website und zudem kostenfrei.

1.) Vermieter oder Besitzer informieren
2.) Angemessene Frist setzten
3.) Schaden dokumentieren
4.) Fragenbogen auf mietminderung.com ausfüllen
5.) richtig Geld sparen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
MariaaM  09.02.2019, 16:16

Vielen Dank für die ausführlichen Informationen, sehr hilfreich!!:-)

PaulBolia  24.05.2019, 11:59

Hat mir sehr geholfen, danke.

2 Wochen

XtraDry  25.07.2011, 22:23

Falsch...

Vorher dem VM eine Frist zur Behebung der Mängel setzen. Sowas sollte man wissen!!!

Theresia48 
Fragesteller
 25.07.2011, 19:43

Bin bis dato ein Depp und die ruhe in person, hatte immer nur meinHhaus bewohnt, werde jetzt erst langsam selbstständig.. aber danke für den Tip.. Das schreiben bekommt er in 5 min. Fehlende Türglocke hat auch noch gefehlt - ich wohne im 2. Stock

Servus

Terrorpinguin  25.07.2011, 19:48

Sowas sollte man wissen!!!>

Was für Probleme hast Du eigentlich?