Mietkaution in 3 Raten zahlen...

5 Antworten

Die erste Rate ist mit Mietbeginn fällig. Die beiden folgenden mit der Mietzahlung jeweils bis zum 3. Werktag des Monats, Samstag nicht mitgerechnet.

Auch wenn es gesetzlich möglich ist die Mietkaution in drei Raten zu zahlen, ich würde den Schlüssel aber erst aushändigen wenn alle Raten da sind. Weil Mieter die die Kaution nicht voll aufbringen können haben auch Probleme mit den ersten Mieten. Habe ich alles schon erlebt, ist zum Haareraufen mit diesen Zeitgenossen. Haben keine müde Mark auf der Naht, aber sich schöne Wohnungen suchen wollen. Wie soll das bloß noch weitergehen?

wie ist das, wenn man mitten im monat eingezogen ist. muss dann die zweite rate gleich zum ersten des neuen monats bezahlt werden oder wieder zur mitte des monats (einzugsdatum)?

Jepp, muss man.

BGB §551

(1) Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.

(2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.

(3) Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit. Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Aber Du könntest den Vermieter höflich fragen ob es auch später geht.

Wann man eingezogen ist, ist irrelevant.

Entscheidend ist der vertraglich vereinbarte Mietbeginn. Das ist im Normalfall der 1. eines Kalendermonats.

Die erste Rate der Kaution ist zu Mietbeginn fällig, die anderen 2 Raten zusammen mit den Mietzahlungen der Folgemonate spätestens am 3. Werktag.

So die Rechtslage.

Den Vermieter fragen ob Du die Kautionsraten erst zur Monatsmitte zahlen darfst, kannst Du natürlich.

Ja. Sicher hast Du für den ersten angefangenen Monat schon Miete bezahlt. Die zweite Miete ist Anfang des folgenden Monats fällig und mir ihr auch die zweite Rate der Kaution.