Mieter lagert Müll im gemeinschaftlichen Innenhof / Entsorgung durch Vermieter
Sers,
ich hab einen Mieter in einer EG-Wohnung, der ein 1/2 m³ Müll neben seiner Wohnungseingangstür seit 7 Tagen lagert. Ich habe den Mieter bereits ohne Fristsetzung vor 4 Tagen ermahnt, seinen Müll eigenverantwortlich zu entsorgen. Bisher existiert das Problem noch. Kann ich, nach einer ersten Fristsetzung, den Müll entsorgen lassen und die Kosten hierfür dann den Mieter in Rechnung stellen?
Freundliche Grüße
3 Antworten
Wenn Du ihm schriftlich eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mülls mit gleichzeitiger Androhung etwaiger Konsequenzen setztest, kannst Du das Problem anschliessend zunächst auf eigene Kosten beheben. Das Geld müsstest Du dann notfalls auf dem zivilen Rechtsweg vom Mieter einfordern. Dieser Rat gilt in dieser Form aber nur, wenn der Müll auf einer Gemeinschaftsfläche gelagert wurde und es zudem in diesem Zeitraum die Möglichkeit der ordentlichen Entsorgung in dafür bereitstehenden Sammelbehältern gab. ( also Du als Vermieter dahingehend stets ausreichend Kapazität bereitstelltest )
Du hast ihm doch noch gar keine Frist gesetzt, oder verstehe ich das falsch?
SO habe ich den MOMENTANEN Zustand der Sachlage aus der Frage gelesen.
Ja da der Vermieter die Pflicht der Sicherheitsgewährleistung der Mieter hat. Der Müll könnte eventuell Fluchtwege versperren.
Ansonsten hier nachlesen https://kautionsfrei.de/blog/sperrm%C3%BCll-im-treppenhaus