Miete weiterzahlen trotz Nachmieter

13 Antworten

Ein Vermieter muss keinen einzigen deiner gestellten Nachmieter akzeptieren. Machen kannst du nichts, außer für den Rest des Kündigungszeitraumes Miete zu zahlen. Die Nachmieterin ist vor Unterzeichnung des Mietvertrages abgesprungen. Das ist ihr gutes Recht.

Die erste Kandidatin kam für die Vermieterin nicht infrage. (Grund unbekannt).

Der darf dir auch gleichgültig sein, denn der Vermieter muss seine Ablehnung dir gegenüber nicht begründen.

Um die 3 monatige Kündigungsfrist zu verkürzen bzw zu umgehen, habe ich mich nach Absprache mit dem Vermieter um einen nachmieter gekümmert. Die erste Kandidatin kam für die Vermieterin nicht infrage. (Grund unbekannt).

Der Vermieter muss niemals eine Ablehnung begründen.

Eine weitere Kandidatin wollte die Wohnung und alles war geregelt, auch mit dem Vermieter, doch nun ist diese kurzfristig abgesprungen.

Das ist leider Pech.

Kann mir hier rüber weiterhelfen, was ich noch machen kann? Ich bin im 9. Monat schwanger, wohne nun 150km von der alten Wohnung entfernt und so schnell Krieg ich auch keinen nachmieter mehr her.

Frage Freunde, Bekannte oder Verwandte die sich um die Nachmietersuche kümmern sollen.

Akzepiert der Vermieter keinen Nachmieter dann werdet Ihr wohl bis zuum Schluss die volle Miete entrichten müssen.

MfG

Hast du denn mit deinem alten Vermieter mal in Ruhe gesprochen? Vielleicht ist er ja kulant und lässt dich aus dem Vertrag raus? Ansonsten musst du weiter zahlen, ich denke da geht kein Weg daran vorbei. Nachmieter müssen nicht akzeptiert werden.

Leider ein Rechtsirrtum, dass 3 Nachmieter ausreichen und schon ist mal aus dem Vertrag. Völliger Unsinn!

Wenn der Vermieter nicht kulant ist, heißt es ganz einfach: Weiterzahlen

Eine gesetzlichen Anspruch, daß der Vermieter einen Deiner vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren oder deren Ablehnung begründen muß hast Du nicht. Daß Du dem Vermieter lediglich 3 Nachmieter nennen mußt ist ein Märchen, das sich hartnäckig hält.. Im Prinzip kannst Du dem Vermieter 1000 Nachmieter, unter Ihnen Günther Jauch oder Angela Merkel vorschlagen, von denen der Vermieter keinen einzigen nehmen muß.

Im Gegenteil die Rechtssprechung ist hier eindeutig: Dem Mieter ist bei einem unbefristeten Mietvertrag die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Mon. zuzumuten. Weiter gesteht die Rechtssprechung dem Vermieter eine 3 mon. Frist zu, um zu überlegen welchen er vom Mieter vorgeschlagenen Nachmieter er nun akzeptieren will.

Die Frage der Nachmieterstellung wird erst bei einem befristeten Zeitmietvertrag oder einem Mietvertrag mit einem ordentlichen Kündigungsverzicht bis max. 4 Jahre interessant. Aber auch in diesen Fällen werden vom Gesetzgeber enge Maßstäbe bei der Beurteilung,ob der Mieter zur Nachmieterstellung berechtigt ist oder nicht, angelegt.

albatros  21.12.2014, 17:37
Die Frage der Nachmieterstellung wird erst bei einem befristeten Zeitmietvertrag oder einem Mietvertrag mit einem ordentlichen Kündigungsverzicht bis max. 4 Jahre interessant

Inwiefern? Ich sehe das so nicht. Bei einem befristeten MV endet das MV automatisch am Ende der Frist. Bei Kündigungsverzicht läuft das MV nach Ablauf der Frist automatisch weiter. Das hat mit evtl. Nachmietern überhaupt nichts zu tun.