Messie problem
Hallo,
Es geht um das lebenslange wohnrecht meines onkels.
Meine Eltern haben das Haus von meiner Oma veerbt bekommen. Sie sind also alleiniger besitzer des Hauses. Zugleich wurde aber meinem Onkel ein lebenslanges unentgeltliches Wohnungsrecht zugeschrieben. Das betrifft die Waschküche, Abstellraum, Hobbyraum , Bad/WC im Untergeschoss sowei eine Garage. Er hat sich selbst die Räumlichkeiten zu einer Wohnung umgebaut. Neben dem lebenslangen wohnungsrecht gibt es in teil b des notar vertrages noch einen unterpunkt.
Die Ausgleichverpflichtung beträgt 60% des verkehrswertes der Grundstücksfläche auf der er Wohnrecht hat.
Er lebt dort auch nun schon seit 1996 mit uns zusammen ich bin mittlerweile 22 und bisher gab es keine probleme.... zumindest bis heute.
Wir haben heute festgestellt das er ein absoluter Messie ist. Die ganze Wohnung ist von oben bis unten (hauptsächlich mit Papiermüll und Plastik ) zugemüllt. Es finden sich nur noch Trampelpfade zu den einzelnen Zimmern und die Küche ist nicht mehr betretbar. Das Bad ist ein Totalschaden die Badewanne ist absolut verrostet und vergammelt. Das Klo kann man auch erden. Alle wände sind mit einer braunen rostschicht bedeckt. Das Wohnzimmer ist ebensfalls zugemüllt und er hat nur noch einen sitzplatz auf seinem sofa. Das bett ist nur eine matraze auf der er einfach nur so schläft.
Die Wohnung ist also ein Totalschaden das Bad ist kaputt, die wände schimmeln, die tapenten sind kaputt, der teppich ist ebenfalls kaputt und die küche konnte ich nicht einsehen weil die tür nicht aufging. Im endeffekt kann man die Wohnung nur noch renovieren.
Wir haben mit meinem Onkel gesprochen und festgestellt das er Psychisch schwer gestört ist. Er hat niemanden nur seine Arbeit nach aussen geht er ein geregeltes leben nach sonst aber auch nichts. Er sucht keine sozialen kontakte und ist nur alleine. Er reagiert nur auf einladung und selbst als mein opa gestorben ist hat er ihn nichtmal an seinem letzen gebrutstag besucht obwohl wir ihn immer darüber aufgeklärt haben.
Jetzt haben wir versucht mit ihm zu reden und unsere hilfe angeboten. Wir haben ihm gesagt das wir ihm helfen und alles wieder in ordnung kommt. Er blockte ab hat sich beschwert das wir ihm nie bescheid sagen ( obwohl das nicht stimmt wir haben ihn immer über den gesundheitszustand meines opas aufgeklärt ).
Heute haben wir ihn nochma angesprochen er hat gesagt er will es selber machen und wir haben gesagt das es zu spät ist und handeln müssen. Er blockte ab wurde pampig und hat sich in seiner wohnung eingeschlossen. Aus der wohnung heraus hat er mir dann körperliche gewalt angedroht.
Jetzt haben wir keine möglichkeit mehr ausser zum teil rechtliche schritte einzuleiten folgende fragen sind :
Wenn wir das haus verkaufen wollen können wir ihn dan trotz des lebenslagen wohnrechtes durch die ausgleichverpflichtung rausbekommen ohne seine zustimmung ?
Können wir aufgrund dessen das er nur was wohnrecht hat und nicht der besitzer ist auf
3 Antworten
Ohne seine Zustimmung könnt ihr das Wohnungsrecht nicht löschen lassen. Die Ausgleichungspflicht spielt nur bei einem Verzicht seinerseits eine Rolle. Deswegen bezweifle ich auch, dass ihr überhaupt einen Käufer finden werdet, solange das Wohnungsrecht noch besteht. Die zweite Frage ist unvollständig.
Du meinst sicher eine Klage auf Schadensersatz (zivilrechtliche Seite). Diese ist natürlich möglich, wenn der verursachte Schaden den, der durch eine gebräuchliche Ausübung des Wohnrechts entsteht, übersteigt. Du solltest dich mit einem Anwalt in Verbindung setzen, um die Frage der Erfolgsaussichten einer Klage auf Zustimmung zur Löschung des Wohnrechts prüfen zu lassen.
wenn er psychisch schwer gestoert ist, kann man ihn dann nicht entmuendigen?
Es gibt keine Entmündigung mehr und würde im Übrigen auch nichts am Wohnrecht ändern.
ah, ok
ohne das er das will nicht das haus verkaufen geht nur waehr kauft ein haus mit opa drin
Können wir aufgrund dessen das er nur was wohnrecht hat und nicht der besitzer ist auf sachbeschädigung verklagen ?