Messie problem

3 Antworten

Ohne seine Zustimmung könnt ihr das Wohnungsrecht nicht löschen lassen. Die Ausgleichungspflicht spielt nur bei einem Verzicht seinerseits eine Rolle. Deswegen bezweifle ich auch, dass ihr überhaupt einen Käufer finden werdet, solange das Wohnungsrecht noch besteht. Die zweite Frage ist unvollständig.

Tobiaslol1991 
Fragesteller
 17.12.2013, 21:48

Können wir aufgrund dessen das er nur was wohnrecht hat und nicht der besitzer ist auf sachbeschädigung verklagen ?

Ronox  17.12.2013, 22:04
@Tobiaslol1991

Du meinst sicher eine Klage auf Schadensersatz (zivilrechtliche Seite). Diese ist natürlich möglich, wenn der verursachte Schaden den, der durch eine gebräuchliche Ausübung des Wohnrechts entsteht, übersteigt. Du solltest dich mit einem Anwalt in Verbindung setzen, um die Frage der Erfolgsaussichten einer Klage auf Zustimmung zur Löschung des Wohnrechts prüfen zu lassen.

wenn er psychisch schwer gestoert ist, kann man ihn dann nicht entmuendigen?

Ronox  17.12.2013, 21:21

Es gibt keine Entmündigung mehr und würde im Übrigen auch nichts am Wohnrecht ändern.

Bodenseefee  18.12.2013, 15:16
@Ronox

ah, ok

ohne das er das will nicht das haus verkaufen geht nur waehr kauft ein haus mit opa drin