Messer ab 18 mit 15 geführt?

2 Antworten

Sogenannte Einhandmesser ("Messer mit einhändig feststellbarer Klinge") nach § 42a WaffG sind nicht ab 18 Jahren. Das ist ein Irrglaube. Der Besitz ist jeder Person erlaubt und das Führen grundsätzlich verboten. Das ist aber nicht vom Alter abhängig. Ebenfalls nach § 42a WaffG darf man aus "berechtigtem Interesse" ein solches Messer führen. Einfach nur dabei haben wollen zählt nicht dazu.

Eine Strafe dafür gibt es auch nicht, das ist eine Ordnungswidrigkeit. Das bedeutet aber nicht, dass du als Minderjähriger keine Konsequenzen tragen musst.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich interessiere mich für Messer und sammele Messer.
14905403  18.09.2021, 07:35

Im übrigen wäre auch der Besitz einer erlaubnisfreien Waffe ab 18 ,,nur‘‘ eine Owi

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Solche Messer sind nicht ab 18 mitzuführen, die sind generell nicht draußen erlaubt.

Nächstes Mal lieber überlegen, welches Messer man mitnimmt, sonst riskiert man ein Bußgeld von bis zu 10.000€ und das Messer wird eingezogen.

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xdgamer007  17.09.2021, 20:59

Als Tipp:

Geldstrafe heißt es bei Straftaten. Bei Ordnungswidrigkeiten heißt es Bußgeld.

Wichtig weil: Strafen auch im Vorstrafenregister auftauchen können (ab 90 Tagessätzen), Bußgelder nicht.

Soll dich jetzt nicht korrigieren, sondern nur nice to know

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