Meldewohnsitz oder Lebensmittelpunkt?

1 Antwort

Während der Ausbildung wird die Schweizer Behörde (sofern sie denn tätig wird) dies akzeptieren. In CH behalten die meisten Studenten ihren Wohnsitz bei den Eltern, auch wenn sie ausserhalb des Wohnkantons studieren (müssen) und dort auch Zimmer/Wohnung mieten (als Wochenaufenthalter).

Die Frage ist eher ob der Vermieter allenfalls mal nachfragt - nicht im Sinne einer höheren Miete (nicht erlaubt) oder Nebenkosten (die sind in CH so gut wie immer Personen unabhängig) :) - sondern weil er Bescheid wissen möchte. Er kann das Zusammenleben übrigens auch nicht verbieten, selbst wenn im Vertrag die Nutzung auf eine Person beschränkt ist (dies ist ein unverbindlicher Richtwert ;) Mietrecht: Zusammenziehen: So gestaltet sich die rechtliche Lage (immoscout24.ch)

Arbeitest Du auch nach Deiner Ausbildung weiterhin in D (resp. pendelst Du jahrelang weiter), kann es sein, dass die Behörden nachfragen werden. Dann müsstest Du Deinen Wohnsitz ändern Grenzgängerstatus - Serviceportal Baden-Württemberg (service-bw.de)