Mein Vermieter will 800 Euro Gebäudeversicherung?

6 Antworten

Wenn im Mietvertrag keine Betriebskostenvorauszahlung mit Abrechnung vereinbart ist, darf der Vermieter nichts außerhalb der Mietzahlung fordern.

  1. Gebäudeversicherung: ist im Mietvertrag die Umlage der Versicherung vereinbart? Wenn nicht, ist sie auch nicht geschuldet
  2. Strom ist relativ einfach zu prüfen. A. es gibt einen Zähler für die Einheit, dann einfach ablesen. Gibt es nur einen Zähler für das gesamte Haus, dann muss ein Umlageschlüssel vereinbart werden. Ist dieser nicht vereinbart, muss auch nichts bezahlt werden
  3. Betriebskosten müssen abgerechnet werden. Hast Du eine Abrechnung erhalten?

Da die Einzelheiten des Mietvertrages nicht bekannt sind, sind diese Punkte nur Hinweise

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig

Ich kann nur sagen prüfen und Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.

Ein Rechtsbeistand wäre in deiner Situation von Vorteil.

Er kann alle Unterlagen einsehen und bewerten.

Hast du eine Rechtsschutzversicherung?

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
faress1987 
Fragesteller
 15.04.2024, 19:48

Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen.

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JesJu  15.04.2024, 19:51
@faress1987

Nimm bitte einschau in die Unterlagen des Vermieters, das steht dir zu.

Mache eine Dokumentation der vorgelgten Unterlagen(es ist dein Recht).

Lasse dich nicht über den Tisch ziehen.

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faress1987 
Fragesteller
 15.04.2024, 20:23
@JesJu

Ich habe im Internet gelesen, dass diese Versicherung auf den Mieter umzulegen ist, auch, wenn diese im Vertrag nicht steht.

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JesJu  15.04.2024, 20:25
@faress1987

Ja das ist richtig, aber wieviele Mieter des Objekts gibt es?

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Gebäudeversicherung ist ein Teil der Nebenkosten und ist durch den Mieter zu tragen.

Du hast eine Gewerbeimmobilien gemietet?

Warum sollte er Die Deine Kaution zurückgeben?

Diese würde ja erst nach Beendigung des Mietvertrages, Übergabe der Schlüssel und "Mängelfreiheit" nach erfolgter Abschlussabrechnung ausgezahlt.

Gebäudeversicherung so teuer?

Ist eher günstig.

Die Versicherung ist Umlagefähig, kann auch nach dem Abschluss des Mietvertrages umgelegt werden.

faress1987 
Fragesteller
 15.04.2024, 19:50

Sie meinen also, dass der Vermieter recht hat und ich ihm das verlangte Geld möglichst schnell überweisen soll?

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StRiW  15.04.2024, 20:16
@faress1987

Ich meine wurde der Mietvertrag nicht gekündigt, muss keine Kaution gezahlt werden.

Für den Strom müsste ja eine Abrechnung, bzw ein Vertrag bestehen.

Die Versicherung ist Umlagefähig.

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faress1987 
Fragesteller
 15.04.2024, 20:13

Das ist meine erste und letzte Erfahrung mit der Selbstständigkeit. Hohe Bürokratie, überteuerte Mieten und Steuern wie auch nicht vorhandene Unterstützung verscheuchen Investoren. Es dauert meines Erachtens nicht lange, bis alle Unternehmen die Produktion ins Ausland verlangern werden.

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