Maske Strafe öbb 50€?
Heute hat ein fahrscheinkontrolle mich kontrolliert, ist nicht wegen Schwarzfahren, ich hatte meine Jahres Karte dabei, es war wegen meine maske, da meine maske kaputt war hab ich sie in meine Jackentasche reingesteckt, ich hatte an dem Tag ein dickes schal an, da ich weiß das ich keine maske hab hab ich meine schal über meine Nase gedeckt.
Doch das ist für der Kontrolleure nicht ok und sagte zu mir ich muss 50 Euro strafgeld bezahlen, bar oder was hab ich vergessen, da ich keine 50 Euro dabei hatte konnte ich es nicht zahlen,sie ist auch weiter gegangen, gab aber vorher mir meine Jahres Karte zurück.
Hinter mir saßen zwei Leute die schwarz gefahren sind sie ist mit die beiden bei der nächste Station ausgestiegen, ich weiß jetzt nicht wie ich das strafgeld bezahlen muss? Werde ich danach eine Brief kriegen? Sie hat mir auch keine Strafzettel vor Ort gegeben, ich musste auch keine Ausweis zeigen.
Ich hab Angst wenn das strafgeld später kommt, das ich noch mehr als 50€ zahlen muss.
3 Antworten
Wenn sie deine Adressdaten nicht hat, ist das eine Sache, Die schonmal das Problem löst und man sollte schon hinsehen was der Zugbegleiter mit deiner Jahreskarte anstellt.
Und nur das Ordnungsamt oder die Bahnpolizei ist berechtigt, eine offizielle MaskenKontrolle durchzuführen. Somit können auch Strafen festgelegt sein. Ich vermute du hast den Hinweis bekommen eine zu tragen. Denn meine ist kaputt mag im Zug ne Option sein. Im Stadtverkehr U-Bahn steigt man aus, kauft sich eine und fährt dann weiter.
Stimmt.
Aber gleich es ist falsch, zu schreiben. Denkst du nicht das du das weglassen kannst? Ich schreibe das Grundsätzlich nie die Fachliche Information langt völlig.
Daher auch kein Danke, wie ich es sonst machen würde.
Was habe ich denn falsch gemacht? Ich habe einfach nur gesagt das die Antwort falsch ist. Das wäre das gleiche als würde ich einfach das Gegenteil deiner Nachricht schreiben. So sehe ich das zumindest :)
Weil sonst fast jeder die Diskussion beginnt das man jenes ja nicht riechen könne und es nirgends steht.
Ich schätze, du hattest Glück. Da sie keinen Ausweis sah und du sie nicht begleiten musstest - da kann eigentlich nichts kommen.
Aber ich bin froh (off topic, ich weiß), dass sie dich eindringlich ermahnt hat, Maske zu tragen. Ein Schal - besonders wenn nur vorgezogen wenn der Kontrolleur naht - ist kein zuverlässiger Schutz für die anderen. Für dich selbst sowieso gar nicht.
Da brauchst du dir wohl keine Sorgen machen. Denn die Fahrkartenkontrolleure sind gar nicht befugt Strafgelder für das Nichttragen einer Maske zu verhängen. Allenfalls hätte der Kontrolleur dich auffordern können, den Bus zu verlassen, mehr nicht.
Außerdem kann dir niemand einen Strafbescheid zusenden, wenn er deine Adresse gar nicht hat.
Welcher Bus denn bitte? Das war der Zug.. Frage lesen und verstehen. Außerdem darf der Kontrolleur eine Strafe verhängen.
Das ist falsch. Es geht hier nicht um Deutschland. Steht aber auch in der Frage.