Masernimmunität Nachweis?
Im Arbeitsvertrag steht geschrieben: Der Arbeitsvertrag wird unter der Bedingung geschlossen, dass die Mitarbeiterin einen Masern Immunitätsstatus beibringt. Die Tätigkeit darf erst nach der Vorlage eines immunitätsnachweises aufgenommen werden.
Nun, bekam ich gestern eine 1. Masernimpfung.
Ich frage mich, ob ich somit die Voraussetzungen für das Zustandekommen des Vertrages erfülle oder nicht...
Kennt sich da wer aus?
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Der Impfschutz der 1. Impfung ist ausreichend, allerdings wird vom RKI die zweite empfohlen. Mehr kann dir sicherlich der Arbeitgeber sagen
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Frag doch einfach in dem Betrieb nach. Die werden das am besten wissen und Dir mit Sicherheit gerne eine Antwort geben :-)
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Du musst keine Angst haben. Du bist dem doch nachgegangen und hast dich impfen lassen. Jetzt willst Du lediglich wissen, ob das ausreicht. Ist legitim das zu erfragen und der Vertrag ist doch eigentlich schon zu stande gekommen. Immerhin hast Du ihn in der Tasche und solltest dich nur noch impfen lassen. Man will dich, sonst hättest Du gar nicht erst den Vertrag bekommen. Hab keine Angst :-)
Hab Angst...dass mein Vertrag deswegen nicht zustande kommen könnte...aber ja das wird wohl das Beste sein