märzklausel

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Im Falle der Märzklausel gelten für die Einmalzahlung im ersten Quartal eines Jahres die SV-Sätze und Beitragsbemessungsgrenzen aus dem letzten Monat des Vorjahres, wenn du bereits im Dezember beim gleichen AG beschäftigt warst und durch die Einmalzahlung über die BMG im Auszahlungsmonat kommst.

Die Beitragsbemessungsgrenze der KV beträgt in 2012 mtl. 3825,--€. Diese wäre bei Zahlung von Gehalt plus Prämie natürlich überschritten und auf den übersteigenden Betrag müßten keine Beiträge abgeführt werden. Darum wird die Einmalzahlung auf das Jahresbrutto des Vorjahres gerechnet und zu den Sätzen des Vorjahres (RV höher!) verbeitragt. Von daher müßte eigentlich der umgekehrte Fall eintreten und du hättest weniger Netto, wenn die Märzklausel nicht greifen würde.

Als Märzklausel bezeichnet man den § 23a Absatz 4 Viertes Buch Sozialgesetzbuch.

Demnach ist „einmalig“ gezahltes Arbeitsentgelt dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des vergangenen Kalenderjahres zuzuordnen, wenn:

die Einmalzahlung in den Monaten Januar bis März erfolgt,

der Arbeitnehmer bereits im Vorjahr bei diesem Arbeitgeber beschäftigt war und

durch die Sonderzahlung zusammen mit dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt des laufenden Kalenderjahres die anteilige Jahres-Beitragsbemessungsgrenze in einem Versicherungszweig überschritten wird.-wiki

ich müsste dazu viele einzelne details wissen, daher geb ich dir mal nur den §23a vom SGB IV und du schaust dir das einfach mal an, obs zutrifft. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__23a.html

Fremde1986 
Fragesteller
 10.01.2012, 22:23

kannst du es berechnen? die Voraussetzungen kenn ich aber ich komm net klar. laut onlineberechnung wäre ich begünstigt

wer zahlt denn sowas?

du wirst wahrscheinlich steuern nachzahlen müssen, aber erst in 2013.

Fremde1986 
Fragesteller
 10.01.2012, 22:23

naja geht ja eher um die Sozialversicherungsbeiträge