Lehrerin schläft mit Schüler - dieser erpresst sie nun!

12 Antworten

Rechtlich ist das kein Problem für Anna: Sie hatte zu keinem Zeitpunkt mit einem ihrer Schüler Sex. Daher kann sie ruhig offen sein.

Der Junge sollte die Klasse wechseln, Erpressung sollte auch die Polizei interessieren.

BallonFahrt 
Fragesteller
 05.03.2013, 19:58

Das stimmt - Sie hatten vorher Sex, der Schüler kam erst eine Woche danach in ihre Klasse. Aber ich denke bei ihr geht es über das rechtliche hinaus, mehr in die moralische Ebene - Anna hat ein äußerst schlechtes Gewissen und möchte auch nicht, dass ihre anderen Schüler es mitkriegen. Dann wird sie sozusagen 'auf Ewig' die Lehrer-Schlam.pe sein, die 'mit ihren Schülern rummacht' - Man kennt doch die heutige Jugend!!!

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Rheinflip  05.03.2013, 20:36
@BallonFahrt

Wer zu feige ist, der wird eben erpresst. Klarer Fall von "Opfer ohne Grund".

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Wenn der Jüngere über 18 ist, ist es nicht strafbar. Aber gute Noten trotz schlechter Leistung zu geben, wenn das rauskommt (was bestimmt passieren wird), hat sie ihren Job los. Sie soll lieber mit dem Jungen in Ruhe reden und wenn das nicht klappt, sollte sie am besten zum Direktor gehen und das klären!

BallonFahrt 
Fragesteller
 05.03.2013, 19:53

Vielen Dank! Ja, ihres Wissens nach ist er volljährig. Ich habe ihr gesagt, dass sie zur Direktorin gehen soll aber sie hat einfach Angst und generell kein allzu gutes Verhältnis zu der Schulleitung.

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VirtualSelf  05.03.2013, 20:02
@BallonFahrt

Ahh ... mehr oder weniger geschicktes Ausbauen der Geschichte durch das sukzessive Hinzufügen neuer Randbedingungen und Dilemmata ... nur so hält man das Märchen am Laufen-

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BallonFahrt 
Fragesteller
 05.03.2013, 20:09
@sweetylilly

Vielen Dank VirtualSelf, du bist eine große Hilfe. Wieso antwortest du überhaupt, wenn du dich nur lustig machen willst? Kümmer' dich doch bitte um die Fragen die du glauben kannst. Ich kann auch nichts dafür, wenn dein Leben langweilig ist...

Ja natürlich sweetlilly, das könnte sie - Denn wenn das rauskommt hat sie zwar kein Gesetz gebrochen, jedoch wird die ganze Schule es wissen und sie wird als 'Lehrerinnen Schlam.pe' bezeichnet - Man kennt doch die heutige Jugend. Das ist halt das Problem! Und ob es so einfach ist die Schule zu wechseln, weiß ich auch nicht.

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Protego  05.03.2013, 20:19

Selbst wenn er erst 14 wäre, wär es nicht strafbar.

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Hallo ich bin anwalt . Also sie sollte zur polizei gehen da der schüler zu dem zeitpunkt noch nicht ihr schüler war,sie hat deswegen nichts zu befürchten. Denn erpressung ist strafbar !!!!!!! Auf keinen fall eine bessere note geben damit würde sie sich strafbar machen oder sogar ihr job gefärden. Und der schulleitung melden !!? Wenn sie das alles macht kann nichts schiefgehen !!! Aber achtung sie braucht bei der polizei beweise wie erpresserbrief oder unabhängige zeugen !!!

Viel erfolg beim strafverfahren gegen den jungen mann

BallonFahrt 
Fragesteller
 05.03.2013, 20:45

Vielen, vielen Dank !!! Diese Antwort war mit Abstand die hilfreichste von allen (ohne jegliche Ironie, danke, dass Sie diese Frage Ernst genommen haben). Ich möchte selbstverständlich auch, dass "Anna" gegen den Kerl rechtliche Schritte eingeht, das Problem ist einfach nur, dass sie - sobald es an die Öffentlichkeit gelangt - vor all ihren Schülern als eine Lehrerinnen-Schl.ampe dasteht. Ich werde ihr Ihre Antwort noch heute Abend als Email zukommen lassen, ich hoffe das ist in Ordnung. Ich möchte ihr nur klar machen, dass Sie nichts befürchten muss und dass sie im Notfall immer die Schule wechseln kann - aber dieser armselige Bengel darf auf keinen Fall "ungeschoren davon kommen", wenn man so sagen kann :-/

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Punkt 1: "Anna" hat mit keinem Schüler geschlafen (da er erst danach als Schüler in ihre Klasse gewechselt ist), sondern lediglich mit einem jungen Mann. Da er in der 12. Klasse ist, ist er offenbar schon 17 oder 18. Lag kein Abhängigkeitsverhältnis vor, und basierte der "Verkehr" auf beiderseits einverständlicher Basis, wird die Frau nicht mit rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen.

Der Schüler hingegen bedroht "Anna" auf erpresserische Art und Weise. Das ist nicht nur strafbar, sondern auch unmoralisch, hinterhältig und charakterlos.

Also nochmal, deine Freunde hat sich n i c h t s zuschulden kommen lassen.

ist der Schüler schon 18 ?

also wenn der Schüler über 18 ist, hat sie nix verbotenes getan. beide waren zum Zeitpunkt des Geschlechtsverkehres noch nicht in einem arbeitsmäßigem Verhältnis.

die Lehrerin ''Anna'' könnte denn Schüler anzeigen, wegen Erpressung, und da hätte er die unschöne (nennen wir sie mal so) karte gezogen. und wenn der Schüler Pech hat, fliegt er deshalb auch noch von der Schule.

''Anna'' wird deshalb vielleicht etwas schräg angekuckt, aber sonst dürfte ihr nicht ehr passieren.