Legal namen anderer öffentlich zu nennen?

4 Antworten

Dann würde ich das ausdrucken und bei der Polizei Strafanzeige stellen. Der Name ist egal, wichtig ist die Beleidigung und das diese deiner Person zuzuordnen ist, ist durch die Nennung des Names unstrittig. Also solltest du gute Chancen haben. §185 StGB

Strafbar ist es nicht, einen Namen zu nennen, man sollte nur sehr genau aufpassen, was man da behauptet, was man zu dem Namen schreibt, denn sollte das nicht stimmen, ist das eine Verleumdung.

Du meinst ob es strafbar ist zu sagen "Angela Merkel"? Nein ist es nicht.

Sollte ich den Namen jedoch in einen Zusammenhang bringen ist der Weg zur Üblen Nachrede bzw Verleumdung nicht weit.

in welchem Zusammenhang? Es kommt ja wohl meist auf die Situation an!

buschubuschu 
Fragesteller
 22.07.2014, 12:45

Jemand aus meiner Klasse hat meinen vollständigen Namen mit einer Beleidigung öffentrlich gepostet...

Innerlicht  22.07.2014, 12:47
@buschubuschu

Der Name nicht, die Beleidigung schon.