Lebenslauf/Knastaufenthalt?

Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen

Nein 75%
Ja 25%

4 Antworten

Jein, denn es kommt auch darauf an, wie lange man dort war und auf was man sich bewirbt. Bewerbung kommt schließlich von dem Wort Werbung und der Lebenslauf ist ein Teil davon. Eine Firma, die kurzfristig viele Aufträge hat, dafür Mitarbeiter sucht, um sie aber innerhalb der Probezeit gleich wieder problemlos zu entlassen, wird das auch nicht "als Werbung" in ihre Stellenanzeige schreiben. Da steht dann etwas von flexiblen Mitarbeitern und dass sie "angemessen" bezahlen....was meistens nur der Mindestlohn ist, je nach geforderter Qualifikation.

Also bei einem sogenannten "Probesitzen im Jugendknast" für ein Wochenende oder zwei Wochen, das der Abschreckung dient, sollte man das nicht im Lebenslauf erwähnen...schließlich ist das auch keine "Lücke im Lebenslauf". Bei mehreren Monaten muss man es sich gut überlegen, ob man es hinein schreibt oder nicht, im Führungszeugnis steht es allemal und im Erziehungsregister auch, an diese Infos kommen Arbeitgeber des öffentlichen Rechtes durch das erweiterte Führungsszeugnis. Später muss man dann ohnehin meist im Gespräch "offen darüber sprechen" oder aber wahre Angaben in dem Personalbogen machen.....

Bei mehreren Jahren Jugendknast sieht es ohnehin jeder, da bestimmte Arbeitgeberadressen, wie sie dann auf Zeugnissen (Schule oder Ausbildung im Knast) und im Lebenslauf angegeben sind, nun mal Knastadressen sind....

Nein

Musst du natürlich nicht!

Wäre auch nicht zu empfehlen.

Dann schreib besser "arbeitssuchend".

Wenn es eine große Lücke ist.

Wenn dein zukünftiger Arbeitgeber kein Führungszeugnis verlangt. Braucht das niemand zu wissen.

Es kommt sehr darauf an, für welchen Job du dich bewerben willst und ob deine Vorstrafe irgendeine Auswirkung auf den Job haben könnte, für den du dich bewirbst.

Es kommt auch darauf an, ob du jetzt wegen BtmG oder wegen gefährlicher Körperverletzung, wegen Betrugs oder Insolvenzverschleppung oder einer groben jugendlichen Dummheit eingefahren bist.

Im Lebenslauf kannst du fehlende Zeiten noch als "berufliche Auszeit" kaschieren, spätestens in einem Bewerbungsgespräch müssen aber die Karten sofort auf den Tisch, wenn du eine Chance haben willst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – langjährige Tätigkeit im Personalbereich
Nein

Kürzere Aufenthalte überhaupt nicht. Wenn es keine größere Lücke im Lebenslauf ist, hat das niemanden zu interessieren.