Kündigungsbestätigung ohne eine Kündigung?
Hallo, ich habe heute eine schriftliche Bestätigung meiner nicht eingereichten Kündigung erhalten und bin mir sicher, dass es nicht rechtens ist. Ich hatte ein Gespräch mit meinem Chef via E-Mail bezüglich meiner Ausbildung die direkt ins 2te Lehrjahr gestartet ist. Ich bin damit nicht klar gekommen und habe es ihm auch gesagt nun hat er es als Kündigung verstanden. Es kann doch garnicht möglich sein sowas als Kündigung gelten zu lassen oder? Auch wenn ich noch in der Probezeit bin gilt doch trotzdem noch § 623 BGB der besagt dass eine Kündigung in elektronischer Form unwirksam ist oder?
3 Antworten
Kündigungen von Arbeits-/Ausbildungsverhältnissen sind ausschließlich in Schriftform wirksam.
So lange diese nichts vorliegt gibt es auch nichts zu bestätigen.
Soweit ich es weit kann innerhalb der Probezeit von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Evtl. bewegte die Aussage deinerseits, dass du mit dem direkten Einstieg ins 2.te Lehrjahr nicht klar kommst dazu, dich zu kündigen.
(Evtl. sucht er jemand der Leistungsfähiger ist o.ä.)
Würde das ganze dennoch mal mit dem Chef "persönlich" besprechen.
Ja ohne Angaben ist klar aber es geht um die Rechtliche Form der Kündigung.
Wieso sollte ich Kündigung bekommen wenn ich ein Schreiben bekommen habe in dem steht, dass ich von meiner Seite aus gekündigt habe? Ich glaube Sie verstehen das nicht so richtig.
Richtig, Kündigungen müssen zwingend schriftlich sein, alles andere ist unwirksam. Schriftform bedeutet auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift.
evtl folgt die ja noch in schriftlicher Form per Post.