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Kündigung LV durch versicherte Person die nicht VN ist ?

gefragt von bhelmst am 17.09.2008 um 14:20 Uhr

Hallo, mein Lebenspartner hat festgestellt, daß seine Ex-Freundin irgendwann eine Risiko LV auf ihn abgeschlossen hat (er hat wohl auch zugestimmt und immer die Beiträge gezahlt) in der sie Versicherungsnehmer ist und er nur die versicherte Person. Die Beitragszahlung zugunsten der Ex hat er jetzt zwar eingestellt, aber laut Versicherung kann er weder den Vertrag kündigen, noch Unterlagen wie Versicherungsschein anfordern. Da er aber nicht will, daß er weiter zugunsten seiner Ex Freundin versichert ist interessiert uns, welche Möglichkeiten es jetzt für ihn gibt ? Wird der Vertrag unwirksam, wenn er seine Zustimmung zurückzieht oder was kann er sonst tun


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anonym
beantwortet von pflvb am 17. September 2008 14:39
1x
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lediglich der VN (=Versicherungsnehmer) kann an einem bestehenden Vertrag was ändern! Er kann auch jederzeit die bezugsberechtigte Person ändern, solange der Versicherungs- (hier also der Todes-) fall noch nicht eingetreten ist.

Der Beitragszahler kann wohl die Abbuchungen bei seiner Bank zurückholen - mehr aber auch nicht.

Falls dann ein beitragsfreier Versicherungsschutz besteht, ruht der Vertrag bis zum Ablauf. Andernfalls wird der Vertrag von der Versicherungsgesellschaft gekündigt, wenn der VN die Beiträge nicht selbst übernimmt.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 17. September 2008 14:23
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Wenn es eine Risiko LV ist wird die Erstattungshöhe dem monatlichen Beitrag angepasst.


griechesucht
beantwortet von griechesucht am 17. September 2008 14:24
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Er kann den Begünstigten JEDERZEIT ändern lassen. Die Versicherung ist verpfilchtet die Verträge mit und über ihn an weiter zu geben. Alles andere is HUBUG. Sind hier net in den USA, wo versicherungen abgeschlossen werden und der Partner sanach ins Gras beisst...

Kommentar von anjanni am 17. September 2008 14:33

Sie ist Versicherungsnehmerin (steht da oben), also Vertragspartnerin der Versicherung, nur sie kann irgendwas ändern. Er soll mal nur fein die Beitragszahlungen einstellen. Die zahlt üblicherweise auch der Versicherungsnehmer.


anonym
beantwortet von anjanni am 17. September 2008 14:30
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Das ist ja spannend:

Das würde ja bedeuten, ich könnte als Versicherungsnehmer irgendeine x-beliebige Person versichern, die ich nur einmal überrede zuzustimmen. Cool.

http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsvertrag#AmVersicherungsvertragBeteiligte

Die begünstigte Person kann demnach geändert werden - alles andere nicht. Und die Ex sollte natürlich die Beiträge gefälligst selbst zahlen, als Vertragspartnerin der Verischerung. Nur sie kann auch die Versicherung kündigen oder ruhend stellen.

Kommentar von Simple_avatar5smalloptimist am 18. September 2008 08:12

Das widerum geht nicht. Beim Antrag/Abschluss muss die versicherte Person durch Unterschrift zustimmen bzw. im Fall von Kindern, sofern sie noch nicht geschäftsfähig sind, die Erziehungsberechtigten bzw. der Vormund. Über bestimmten Versicherungssummen auf das Leben von Kindern muss zusätzlich das Vormundschaftsgericht zustimmen.


anonym
beantwortet von sinuscon am 18. September 2008 07:34
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Er hat als versicherte Person beim Vertragsabschluss zugestimmt. Ebenso wurden bei einer Risikoprüfung seine Gesundheitsfragen abgefragt. Die Beitragszahlung liegt beim Versicherungsnehmer.


optimist
beantwortet von optimist am 18. September 2008 08:14
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Die Antwort ist ein klares: NEIN!


hanna2908
beantwortet von hanna2908 am 18. September 2008 09:07
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Nur der VN hat alle Rechten an diesem VEtrag und kann somit auch als einziger den VErtrag kündigen oder ändern.


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