Kündigung der Pachtsache mit Hinweis zum widerspruch

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Es kommt darauf an, ob es sich um eine fristgerechte oder außerordentliche Kündigung handelt, also was im Pachtvertrag vereinbart wurde. Eine Begründung sollte nur bei außerordentlichen Kündigungen vorgetragen werden, sonst ist das bei Privatverträgen nicht notwendig. Schon gar nicht eine "Widerrufsbelehrung". Das gibt es nur bei behördlichen Verfügungen. Der Vertragspartner kann der Kündigung sowieso anfechten und weiß auch bei wem.

Sie können innerhalb vier Wochen Widerspruch einlegen

Seehausen  27.05.2013, 22:18

Das ist keine Behörde!!