Kann ich kündigen trotz Krankmeldung?

6 Antworten

Das ist kein Problem, kann man machen. Die Kündigungsfrist muss aber eingehalten werden (normalerweise 3 Monate).

Hexle2  28.09.2015, 06:43

 (normalerweise 3 Monate).

Wieso ist das normal? Bei uns im Betrieb (ca. 350 MA) haben ca. 80% der MA eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats nach § 622 Abs. 1 BGB.

Spezialwidde  28.09.2015, 07:00
@Hexle2

Es kann natürlich anders vereinbart werden, das steht dann im Arbeitsvertrag.

alexbababu  28.09.2015, 07:25
@Spezialwidde

3 Monate wäre "anders" vereinbart. Normal sind vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats nach § 622 Abs. 1 BGB.

Natürlich kannst du das.

Selbstverständlich kannst Du auch bei Arbeitsunfähigkeit kündigen.

Wichtig ist nur, dass der AG die Kündigung fristgerecht erhält. Die Kündigungsfrist beginnt einen Tag nachdem der AG die Kündigung erhalten hat an zu laufen.

Kündigungen bitte nie per Einschreiben mit Rückschein schicken. Am sichersten ist die Kündigung selbst abgeben und den Erhalt auf einer Kopie bestätigen lassen.

Ist das nicht möglich dann die Kündigung durch einen Gerichtsvollzieher überbringen lassen oder per Einwurfeinschreiben. Beim Einwurfeinschreiben solltest Du einen Zeugen haben, der den Inhalt des Briefes kennen. Hier gilt das Schreiben als zugestellt, wenn es im Briefkasten des AG ist oder z.B. am Empfang abgegeben wurde.

Beim Einschreiben mit Rückschein besteht die Gefahr, dass der Brief nicht abgegeben werden kann und zur Abholung auf dem Postamt einige Tage liegenbleibt. Er gilt dann nicht als zugestellt und Fristen werden evtl. versäumt.

na klar, du kannst jederzeit kündigen, musst nur die Kündigungsfrist einhalten

Shenae151 
Fragesteller
 28.09.2015, 05:57

Vielen Dank! :)

emily2001  28.09.2015, 06:27
@Shenae151

Sorge aber dafür, daß die Kündigung fristgerecht eintrifft !

Also einschreiben mit Rückschein...

Hast du schon daran gedacht, ein Zwischenzeugnis zu verlangen... Aber wenn du jetzt kündigst wäre ein bißchen spät, es sei denn deine Kündigungsfrist ist länger...

Emmy

DarthMario72  28.09.2015, 07:33
@emily2001

Also einschreiben mit Rückschein

Genau das eben nicht! Wenn dann Einwurf-Einschreiben. Am besten ist aber persönlich abgeben und Empfang quittieren lassen.

Fristgerecht kannst du jederzeit kündigen. Als Arbeitnehmer brauchst du auch keinen Grund anzugeben.

Nur solltest du wissen, was danach kommt