Krieg ich weiterhin Kindergeld nach einer Kündigung der Ausbildung?
Hallo Community,
ich habe mich sehr mit dem Thema Kündigung und Berufswechsel beschäftigt und endlich habe ich eine Schule gefunden wo ich aufgenommen worden bin. Somit ist mein Platz auf der Schul gerade save. Ich würde am liebsten Ende März kündigen da die 4-Wochen Frist gilt. Ich weiß aber nicht ob die Familienkasse weiterhin Kindergeld schickt… ich bin ja dann auch nicht Arbeitslos da ich dann in 3 Monaten eine schulische Ausbildung starte, bzw. Fachabitur. Weiß jemand vielleicht mehr von diesem Thema Bescheid und kann es mir ausführlich erklären? Vielen lieben Dank. :)
3 Antworten
Solange Du unter 25 bist, spielt es keine Rolle ob und wie viele Ausbildung in welcher Form auch immer hast, dann besteht auch Anspruch auf Kindergeld.
Die Übergangszeit von 4 Monaten gilt zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, wenn Du also nach der Kündigung innerhalb dieser 4 Monate wieder eine Ausbildung beginnst, ob schulisch oder betrieblich, dann müsstest Du dich nicht erst ausbildungssuchend melden.
Den Abbruch der Familienkasse schriftlich mitteilen und schon vorhandene Nachweise über den Abbruch und neue Ausbildung in Kopie dazu legen, dann besteht auch in der Wartezeit bis zu 4 Monate Übergangszeit Anspruch auf Kindergeld.
Sonst sollte sich das Kind ausbildungssuchend melden, wenn es auf der ernsthaften Suche nach einer Ausbildung ist, dann kann es Kindergeld bis max. Vollendung des 25 Lebensjahres geben.
Übrigens gibt es auch sowas wie eine Übergangszeit. Was bedeutet das?
Da du einen schulischen Bildungsgang hast, bekommst du noch Kindergeld.
Die Übergangszeit im Zusammenhang mit dem Kindergeld nach einer Kündigung bezieht sich auf den Zeitraum zwischen dem Ende der Beschäftigung und dem Beginn einer neuen Beschäftigung oder einer anderen Einkommensquelle.
Wenn ein Arbeitnehmer gekündigt wird und dadurch seinen Anspruch auf Kindergeld verliert, kann eine Übergangszeit eingeräumt werden, um eine neue Beschäftigung oder andere Einkommensquellen zu finden. Während dieser Zeit kann das Kindergeld unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin gezahlt werden, um eine finanzielle Unterstützung für die Familie zu gewährleisten.
Wenn man jedoch nach einer Kündigung keine neue Ausbildung oder Arbeit aufnimmt und auch nicht arbeitssuchend gemeldet ist, könnte man in der Regel keinen Anspruch auf Kindergeld geltend machen.
Gilt es denn dann auch nach der Kündigung? Ich habe vorhin was von Übergangszeit gelesen. Dies gilt für vier Monaten. Würde das zählen?