Kreditkarte vom Ex

5 Antworten

Moin, meine Frage ist da: Wieso denkst du, dass du Forderungen stellen kannst? Wart ihr verheiratet? Wenn nicht, dann hast du keinerlei Anspruch so weit ich weiss. Wenn er dir freiwillig was gibt, ist das eine gute Geste, ansonsten.....

PickSwap  19.06.2012, 22:11

Frage ich mich gerade auch etwas...

UniFahrplan 
Fragesteller
 19.06.2012, 22:23

Wir haben uns nach dem Ende der Beziehung darauf geeinigt und somit einen mündlichen Vertrag geschlossen. Meiner Anwältin nach sind auch diese Verträge rechtskräftig (ich habe in elektronischer Form auch schriftlich, dass wir uns auf diesen Betrag geeinigt haben).

SaFle  19.06.2012, 22:29
@UniFahrplan

Wenn du schon mit deiner Anwältin sprichst, dann soll sie dir doch sagen, wie es rechtlich ist. Wenn nicht sie, wer dann?

UniFahrplan 
Fragesteller
 19.06.2012, 22:32
@SaFle

Über dieses Thema habe ich noch nicht mit ihr gesprochen. Diese Anmerkung stammt noch aus einem Rechtstreit mit meiner ehemaligen Vermieterin, den ich gewonnen habe.

warum schreibst du hier einen roman, wenn du andererseits postest, schon bei einer anwältin gewesen zu sein?

finger von der karte, schlösser auswechseln und weiter leiden.

ohne verlobung oder heirat steht dir nichts zu - wird man dir aber auch schon gesagt haben, oder?

Hallo, es sind 2 Verträge zustandegekommen. Der eine Vertrag beinhaltet ein Schuldversprechen, der andere ist so eine Art Verwahr- und Nutzungsvertrag hinsichtlich der Kreditkarte. Der erste Vertrag ist wirksam und wenn er vom Schuldner nicht erfüllt wird, müsste er theoretisch mit allem rechnen, was einem Schuldner so passieren kann, wenn er seine Verpflichtungen nicht erfüllt. Der zweite Vertrag ist schwieriger, da der Inhaber der Kreditkarte gegen die AGB der kartenausgebenden Stelle verstossen hat. Ihnen gegenüber ist der Verstoss aber ohne Belang, da Sie mit der kartenausgebenden Stelle keinen Vertrag haben. Mir scheint, dass der nVerwahr- und Nutzungsvertrag in seine 2 Teile auseinandergefaallen sein könnte. Der Verwahrvertrag ist weiter in Kraft, da Sie nicht verpflichtet sind, dem Inhaber die Karte nachzusenden o.ä. Wegen der damit verbundenen Aufwendungen ( Potzo, Umschlag, Risiko pp. ) ist es Ihnen nicht zuzumuten, die Karte nachzusenden. Da ein Risiko besteht, ob die Karte beim Inhaber / Empfänger der Post auch ankommt, würde in der Nachsendung auch ein Verstoss gegen den Verwahrvertrag zu sehen sein. Da aber die häusliche Geemeinschaft, die Lebenspartnerschaft, inzwischen aufgehoben ist, könnte in der Nutzung der Karte ein Verstoss gegen Treu und Glauben zu sehen sein, weil dem Nutzungsvertrag die vormals bestande Geschäftsgrundlage abhanden gekommen ist. Dies gilt aber nur im Innenverhältnis zwischen Ihnen und dem Karteninhaber. Die Bank kann Ihnen gar nichts ...! Sie sind aber, aus Ihrer Sicht, im legalen Wege in den Besitz der Karte gelangt und somit hat die Bank Ihnen keinerlei Handhabe. Dass die Karte ihr Eigentum ist, mag sein - das braucht Sie aber nicht zu bekümmern, weil Sie ja die AGB nicht kennen und denen auch nicht zugestimmt haben. Die Bank könnte Sie auffordern, ihr die in ihrem Eigentum stehende Karte herauszugeben und dann müssten Sie das theoretisch auch tun. Sie hat Sie aber nicht aufgefordert und sso,mit brauchen wir auch nicht darüber zu philosophieren, unter welchen Umständen Sie die Karte herausgeben müssten. Ich bin schon der Meinung, dass Sie die Karte einsetzen können müssten. Die Bank kann Ihnen nichts und der Karteninhaber wird sich tunlichst hüten, eine "Lampe anzubrennen", weil er ja gegen die AGB verstossen hat. Wenn Sie mit der Karte die 300,00 € aus dem Automaten holen haben Sie zwar gegen Treu undd Glauben verstossen und einen Vertrag in Anspruch genommen, dem es inzwischen der Geschäftsgrundlage entbehrt, aber so richtig schlimm ist das alles nicht und ausserdem kann und wird Ihnen aus meiner Sicht von niemandem etwas geschehen - wo kein Kläger ist ist auch kein Beklagter! Andererseits würde ich in die Karte nicht so sehr viel Hoffnungen setzen, da der Karteninhaber ja nichtt mit Geld umgehen kann, wie Sie geschrieben haben und seitdem Sie ssich von ihm getrennt haben, hat vermutlich niemand auf ihn aufgepasst ... Vielleicht ist das Kartenkonto inzwischen gesperrt, vielleicht ist kein verfügbarer Rahmen drauf, vielleicht hat er sie auch sperren lassen (Um Sie nicht um die Karte bitten zu müssen und Ihnen aus dem Weg gehen zu können ...); es gibt viele Möglichkeiten, durch die die Karte belanglos geworden sein könnte. Wenn das alles nicht hilft oder Sie nicht genügend beruhigt, stellen Sie doch einfach seine Sachen (die Waschmaschine, die Couch pp.) einfach bei eBay rein und verkaufen Sie den Kram; mit etwas Glück kommen Sie auf 350,00 € oder wenigstens einen erheblichen Teilbetrag davon ... Viele Grüsse

Komme ich in einem legalen Rahmen doch noch an mein Geld?

Haha, nein... Das ist hochgradig illegal.

Sehr geil was für eine (nicht vorhandene) Moral die meisten Menschen haben und gerade deutsche kennen anscheinend nichts wenn's um liebe Geld geht. Die Karte ist bestimmt bereits gesperrt, hat er garantiert auch vermisst.

UniFahrplan 
Fragesteller
 19.06.2012, 22:16

Nein, die hat er noch nicht vermisst. Er hat mir die gegeben, als wir noch zusammen waren, um darauf aufzupassen, sodass er sie nicht benutzt. Mit Geld konnte er noch nie umgehen.

Es ist ja nur eine Frage gewesen, sonst wäre ich nach dem Fund gleich zur Commerzbank gefahren...

PickSwap  19.06.2012, 22:18
@UniFahrplan

Die Karte an sich ist Eigentum der jeweiligen Bank oder Kreditkartengesellschaft. Darf immer nur er verwenden, deswegen gibt's Partnerkarten. Könntest ihm schaden, wenn zur Bank gebst und sagst wie er damit so umgeht... Naja aber das wäre nicht der hit.

Die Frage machte den anschein als ob du die Summe mit PIN abheben willst...

UniFahrplan 
Fragesteller
 19.06.2012, 22:27
@PickSwap

Die PIN hat er mir ja damals gegeben - für Notfälle. Wie gesagt, ich wäre gleich zur Bank gerannt, wenn ich das im Sinn gehabt hätte. Ich könnte auch seinen Kram verkaufen, um an das Geld zu kommen.

PickSwap  19.06.2012, 22:32
@UniFahrplan

Ja, ist ja jetzt auch egal... Ich studiere zufällig Jura und kann nur sagen: Verkauf seine Sachen. Wenn er sich wie ein A. verhält und das Geld nicht wie versprochen überweist - dann halt pech gehabt, dass Leben ist hart...

Musst unbedingt drauf achten, dass es keine Belege für Waschmaschine, Kühlschrank, Spülmaschine, Sofa etc. pp. gibt.

UniFahrplan 
Fragesteller
 19.06.2012, 22:40
@PickSwap

Die gibt es bestimmt nicht mehr. Die Waschmaschine ist über 15 Jahre alt, die Spülmaschine läuft auch eher unter der Kategorie "antik", außerdem hatte er es nicht so mit dem Aufheben von Rechnungen.

PickSwap  19.06.2012, 22:54
@UniFahrplan

Was'n verarmter Freund... Wenn nichts schrieftliches (unterschriebenes!) hast, sieht es er düster aus...

UniFahrplan 
Fragesteller
 19.06.2012, 22:57
@PickSwap

Ex-Freund... Kein Wunder, warum ich mein Geld nicht kriege ;)

PickSwap  19.06.2012, 23:11
@UniFahrplan

350 Euro sind ja jetzt aber nicht so hart, Anwalt kostet doch sicherlich mehr wenn ich diesen über einen längeren Zeitraum bemühen muss...

natürlich nicht den was du da machst nennt man diebstahl und ist in deutschland nicht techtens was ich aber machen würde ich würd mir nen anwalt nehmen mich über die gesetzte aufklären lassen und ihn dann vlt verklagen aber keinenfalls einfach sein geld zu stehlen