Krank an Klausurtermin, kein Attest?

3 Antworten

Die mir bekannten schulrechtlichen Regelungen lassen keine allgemeine Attestpflicht für typische Klausuren zu. Für Abschluss- oder Nachprüfungen mag dies anders sein. Rechtsgrundlage wären die landesrechtlichen Regelungen und deren Umsetzung an der jeweiligen Schule.

Nein, da kann man nichts mehr machen. Rückwirkende Krankschreibungen sind sowieso nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig und dann nur für höchstens 3 Tage. Wenn du dich nicht anderweitig mit der Schule einigen kannst, wirst du wohl mit der 6 leben müssen.

zghhhjhj 
Fragesteller
 04.03.2024, 10:54

fazit hatte eine 2 und habe sie ausnahmsweise bekommen

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Nein da kann man nichts mehr machen. Deswegen muss man sich unbedingt rechtzeitig um ein Attest kümmern, der Arzt kann maximal 3 Tage rückwirkend krank schreiben und das auch nur, wenn eine rechtzeitige Lrankschreibung nicht möglich war z.B. weil Wochenende war und die Praxis zu hatte.