kopfhörer geklaut, zahlt versicherung?

10 Antworten

Höstens, wen Du die Polizei informierst, weil sie gestohlen wurden, z.B aus Wohnung oder Keller. Ansonsten aber zahlt kaum eine Versicherung, wenn Du noch nicht einmal weist, ob Du die vielleicht verloren hast.

Einfacher Diebstahl ist nicht versichert. Nur über eine Elektronik-Pauschal wäre das überhaupt versicherbar. Für ein Paar Kopfhörer ist das aber viel zu teuer.

huskycologne  22.11.2010, 21:17

Hans, Deine Antwort ist leider wieder nicht richtig. Auch in einer Elektronik-Versicherung ist der einfache Diebstahl nicht versichert, sondern nur Diebstahl nach einem Einbruch. Habe Dir den Auszug von den Versicherungsbedingungen heraus gesucht.

§ 2 Versicherte Schäden und Gefahren

  1. Der Versicherer leistet Entschädigung für Sachschäden an versicherten Sachen durch vom Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten nicht rechzeitig vorhergesehene Ereignisse und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruch-Diebstahl, Raub oder Plünderung. Entschädigung wird geleistet für Beschädigungen oder Zerstörungen (Sachschäden), insbesondere durch a) Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit b) Überspannung, Induktion, Kurzschluss c) Brand, Blitzschlag, Explosion sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion (einschließlich der Schäden durch Löschen, Niederreißen, Ausräumen oder Abhandenkommen infolge eines dieser Ereignisse) d) Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung e) Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus f) höhere Gewalt g) Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler.

Die Hausratversicherung zahlt nur bei einem Diebstahl nach einem Einbruch oder bei Beraubung (Gewaltsame Wegnahme unter Androhung von Schäden für Leib und Leben). Dies ist hier nicht der Fall, vermutlich hast Du sie irgendwo verseppelt. Keine Chance auf Regulierung. Es besteht kein Versicherungsschutz.

Diebstahl wird in der Regel nur in Verbindung mit einem Einbruch oder Raub gezahlt.
Bei verliehenen Gegenständen zahlt die Hausratversicherung definitiv nicht.

huskycologne  22.11.2010, 21:24

Sorry, aber Deine Antwort ist vollkommen falsch und ich wundere mich, warum diese Antwort mit 3 Mal positiv bewertet wurde.

Wenn jemand Gegenstände verleiht, so sind diese Gegenstände im Rahmen der Aussenversicherung versichert.

Sofern die Gegenstände ausserhalb eines Gebäudes sind, besteht nur Schutz für den Bereich Feuer. Innerhalb eines Hauses auch für die Gefahren Leitungswasser und Sturm. Zusätzlich bei Einbruch-Diebstahl bzw. Vandalismus besteht bei ordnungsgemäß verschlossener Wohnung auch Versicherungsschutz.

Um dem ganzen noch eins drauf zu setzen:

Es besteht sogar Versicherungsschutz gegen Diebstahl, wenn sich die Gegenstände im Kofferraum oder verdeckt in einem Kfz befunden haben, das erstens abgeschlossen ist und sich zweitens in einem Gebäude befindet (Parkhaus)!!!

Die Höchstsumme dieser Aussenversicherung ist maximiert und kann je nach Vertrag variieren. Meist sind es 20 Prozent der Versicherungssumme, maximal 15-20.000,00 € und das ganze bezieht sich nicht auf weltweit, sondern auf Deutschland und das europäische Ausland. Wenn Du möchtest reiche ich Dir gern die Stelle nach, wo das in den Bedingungen steht, kannst es aber auch selbst raussuchen.

MojitoTom  22.11.2010, 23:02
@huskycologne

Vollkommen falsch bedeutet, dass an meiner Aussage gar nichts richtig ist.
Tatsache ist jedoch, dass ich Einbruch und Raub erwähnt habe, was den Tatsachen entspricht.
Da steht nicht, dass der Einbruch in den eigenen vier Wänden stattfinden muss.
Für die Frage war es jedoch völlig unerheblich, ob eine Außenversicherung für einen Einbruch in Frage kommt.
Denn dieser hat ja gar nicht stattgefunden.
Und der gewöhnliche Diebstahl wird nach bisherigen Erfahrungen nicht erstattet. Ausnahme: Einbruch auch im Rahmen der Außenversicherung (Auto, Hotel, etc.)
.
Das verliehene Gegenstände über die Hausratversicherung abgedeckt sind kann ja auch nur im Rahmen der Außenversicherung der Fall sein.
Auch kann hier nur dann die Versicherung den Schaden übernehmen,wenn gem. den VHB ein Schaden, wie Einbruch, Raub nach einem Einbruch, Vandalismus, Feuer, Sturm- und Hagelschäden entstanden ist.
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Wenn der Fragesteller von einem gewöhnlichen Diebstahl spricht oder er die Kopfhörer verliehen hat und nicht mehr weiß an wen, dann bin ich in der Tat sehr neugierig in welchen Bedingungen steht, dass dies bezahlt wird.

Nein. Natürlich nicht. Da könnt ja jeder kommen.