Roller wurde gestohlen und dabei beschädigt.. wer zahlt, wenn der Täter nicht gepackt wird?
Mein Roller wurde eben gestohlen. Glücklicherweise war der Dieb nicht weit und ich konnte ihn in einem kleinen Waldstück finden. Er ist dann abgehauen und hat meinen Roller und sein Werkzeug liegen lassen. Ich habe dann die Polizei angerufen und die haben versucht den Vogel zu finden, aber ich denke das kann man vergessen. Der Schaden am Roller ist nicht so übel. Das Lenkradschloß wurde überdreht und die Verkleidungen wurden abgeschraubt.. Schrauben sind natürlich nicht auffindbar. Der Roller ist nur Haftpflicht versichert. Der Polizist meint eich soll den Bericht bei der Versicherung abgeben, aber bezahlen die den Schaden? bleib ich auf den Kosten für eine eventuelle Reparatur sitzen? Wie funktioniert das ganze, hatte sowas noch nie wo muss ich hin und was ist zutun?
7 Antworten
Nur die Vollkasko od, Teilkasko , wenn Du so eine hast , ansonsten bleibst Du auf dem Schaden leider sitzen.
Jeder Versicherte einer Teilkaskoversicherung wäre sauer, wenn die Versicherung Diebstahlsschäden auch solchen Versicherten ersetzen würde, die nur die "Grundgebühr" bezahlen. Das ist einfach und logisch. Immerhin hast Du bei den Gebühren etwas gespart.
Der Täter ist schadenersatzpflichtig. Kann der nicht ermittelt werden, bleibt nur noch die Kaskoversicherung (Diebstahlschäden wären in der Teilkasko versichert). Hast Du keine Kasko, übernimmt der Eigentümer des Fahrzeugs die Reparaturkosten.
also die entschädigung kannst du nur vom Täter bekommen oder von der versicherung (aber auch nur bei Vollkasko, teilkasko bin ic hmir nicht sicher).
aonsosnten hast du recht mit deiner vermutung, du bleibst auf dem schaden sitzen
(mir wurdde vor 2 jahren das ganze moped geklaut und habe seit dem nichts mehr gehört/gesehen, also "sei froh")
Den Schaden hast du! Ohne Zusatzversicherung zahlt niemand