Kontoeinsicht bei eidesstatliche Versicherung?

13 Antworten

Der Gläubiger hat über seine Kontopfändungen, die der EV vorausgegangen sind Zugriff auf Ihr Konto! Da steckt wesentlich mehr Pfeffer drin als nur durch eine Einsicht in Ihr Konto, die ihm übrigens verwehrt ist.

Kommt es in der Folge zur Abschöpfung gepfändeter Beträge, die Sie in der EV sträflich verschwiegen haben, dann sind Sie wg. Abgabe einer falschen eidestattlichen Versicherung straffällig!

nach Abgabe der EV darf dein Konto gepfändet werden. Aber "nur" bis etwas über 1000 EUro, die müssen dir zum Leben bleiben.....

schelm1  25.09.2012, 09:56

Es darf zu jeder Zeit gepfändet werden, wenn der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel in Händen hält! Mit der EV hat eine Pfändung rein garnichts zu tun! Eine EV wird regelmäßig dann verlangt, wenn Pfändungen fruchtlos geblieben sind.

Der Gerichtsvollzieher hat bereits für den Schuldner einen vollstreckbaren Titel der Forderung in Händen.

Kann er den nicht in dein Vermögen vollstrecken und hast du eine dementsprechende eidesstattliche Versicherung abgegeben und stellt sich dann heraus, das Konten mit Einlagen verschwiegen wurden, stellt dies eine Straftat gem. § 156 StGB dar: http://dejure.org/gesetze/StGB/156.htmldar :-O

Dann wäre das Konto nicht nur voll pfändbar, du wanderst auch bist zu 3 Jahre ein - eine Geldstrafe zu verhängen macht ja nun wenig Sinn :-)

G imager761

Im Regelfall nimmt der Gerichtsvollzieher dir die Eidesstattliche Versicherung ab. Er handelt im Auftrag eines Gläubigers, weil dieser Interesse hat zu erfahren ob du seine Forderung begleichen kannst. Selbstverständlich bekommt er eine Abschrift der von der an eidesstatt unterzeichneten Versicherung. Sollten dir noch weitere Gläubiger im Nacken stecken, können sie anhand der SCHUFA-Meldung erkennen, dass du die EV abgegeben hat und bei berechtigten Interesse sich ebenfalls eine Abschrift deiner EV besorgen.

Nicht der Gläubiger bekommt Einsicht in dein Konto. Aber du musst dem Gerichtsvollzieher wahrheitsgemäß deinen Kontostand und auch weitere Kontoverbindungen benennen. Über die Folgen einer Falschaussage wirst du bei der EV schriftlich unterichtet. Wenn du dir das nicht durchliest, musst du anschließend mit den Konsequenzen leben. Da ist dann durchaus eine Haftstrafe möglich.