Könnten 2 Zeitarbeitsfirmen nacheinander Person X beim gleichen Kunden einsetzen?
Person X hat einen befristeten Vertrag mit Zeitarbeitsfirma G. Der Vertrag endet am 31.12.2020. Die Person X war 7 Monate in der Entleihfirma Z.
Person X bewirbt sich am 1.1.2021 bei Zeitarbeitsfirma H und bekommt von ihr einen befristete Vertrag von 9 Monaten und möchte sie ebenfalls an Entleihfirma Z entleihen.
Ist dies rechtlich möglich?
3 Antworten
Wenn die gesetzliche Höchstüberlassungsdauer beachtet wird, darf der Einsatz im gleichen Entleihbetrieb auch über verschiedene Zeitarbeitsfirmen erfolgen.
viele Leiharbeitsfirmen haben den gleichen Kunden oder die gleichen Kunden, so daß mehrere Zeitarbeitsfirmen in einem Entleihbetrieb eingesetzt werden.
So auch bei uns.
Wenn man die Fa. wechselt, zählt Equal Pay wohl leider nicht. Sonst muß man 3 Monate in 1 Fa. pausieren
Beim Bewerberprofil sollte dann ja der neuen Leihfa. klar sein, daß man schon beim Entleihbetrieb war, wenn man nach Kundeneinsätzen gefragt wird
Nein. Aufgrund interne Verträge.