Können Mitbewohner mich als Mit-Hauptmieter rauswerfen?

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Als Mit-Hauptmieter brauchen die schon triftige Gründe. Dass sie dich los haben wollen, weil du zu selten da bist und du niemand bist, mit dem sie Party machen können, ist sicherlich kein Grund dafür. Die sollten doch im Gegenteil noch froh sein, dass du nie da bist, dann haben sie Ruhe und niemanden, der ihnen alles verdreckt oder ständig Lärm macht. Keine Angst, die kriegen dich so schnell aus rechtlicher Sicht nicht aus der Wohnung.

Felixie1  02.05.2011, 23:59

So sehe ich das auch.Da müssen andere Gründe eine Rolle spielen als diese fadenscheinige.

Ja, das geht. Allerdings muessten deine Mitmieter dann zuerst den gesamten Mietvertrag kuendigen. Dazu ist zwar deine Zustimmung erforderlich, verweigerst du die aber, koennen sie diese durch ein Gerichtsurteil ersetzen. Da du bezueglich der GbR Aufloesung zustimmungspflichtig bist (um eine solche wuerde es sich naemlich handeln), koennen sie ein solches Urteil aber leicht herbeifuehren. Kosten wuerden zu deinen Lasten gehen. Danach koennen sie dann mit dem Vermieter einen neuen Mietvertrag schliessen, dann halt ohne dich. Das geht aber natuerlich nur, wenn der Vermieter damit einverstanden ist.

Kommt darauf an, wie ihr im Mietvertrag steht. Wenn du wie du oben schreibst, diesen mit unterschrieben hast, könntest du nur freiwillig gehen, aber wenn du nicht willst, bleibst du eben. Anders wärs, wenn es einen Hauptmieter gäbe und ihr nur mit diesem einen Untermietvertrag hättet, also beim Vermieter nicht aufgeführt seid.

Wenn ihr alle gleichberechtigte Hauptmieter seid, dann können sie dich natürlich nicht rauswerfen! Den Mietvertrag musst du selber kündigen. Überhaupt, wenn es die nur stört, dass du zu selten da bist, da sollen die sich mal net so aufregen! Wenns denen nicht passt, müssen sie selber ausziehen!

du hast die Rechte eines normalen Mieters und ein Kündigungsgrund ist es nicht, wenn du zuviel unterwegs bist, ich wüßte auch nicht, warum das stören sollte, sieht aus, als wäre das nur vorgeschoben, aber eine rechtliche Grundlage hat das, wie gesagt  nicht...