Können Großeltern auch Geld für enkelbetreung bekommen?
Guten Tag ! Meine Tochter ist 24 Jahre alt und hat eine 3 jährige Tochter,sie ist alleinerziehend . Sie hat im Juli dieses Jahres ihre Ausbildung im Einzelhandel abgeschlossen ist aber leider von ihrem Arbeitgeber nicht weiter übernommen worden. Sie ist seit Juli jetzt arbeitslos hat massig an Bewerbungen geschrieben doch meistens absagen wegen der öffnungszeiten und der Betreuung der kleinen . Ich selber bin auch berufstätig auch im Einzelhandel . Bin jetzt am über legen ob ich ( 51 Jahre) nicht aufhöre zuarbeiten damit meine Tochter eine. Arbeit annehmen kann das die Betreuung der kleinen gesichert ist . Nur mir fehlt das Gehalt ja dann auch ( teilzeit 25 std) . Gibt es eine Möglichkeit vom Jugendamt oder ähnliches das die Grossmutter evtl. ein sozusagen betreungsgeld beantragen kann ??
Ich finde es so traurig das sie trotz Kind und alleinerziehend ihre Ausbildung mit Note 1 bestanden hat und jetzt auf der Strasse sitzt und keinen job findet weil der Einzelhandel bis 24 uhr geöffnet hat und keine Betreuung für die kleine da ist .
6 Antworten
Wie hast du es geregelt als deine Tochter klein war? Es gab weder Elterngeld noch KiTa Plätze mit Ganztagesbetreuung (zumindest sehr wenige). Kindergeld lag bei etwa 50-150 DM, oder?
Mir denkt noch das wir für die Tagesmutter nahezu das halbe Einkommen der Ehefrau gezahlt haben, aber die Kurze war versorgt und meine Frau in Lohn und Brot. Immer in der Hoffnung das es mit dem Kindergarten günstiger wird.....
Manche Arbeitsplätze sind weniger kompatibel mit Kindern und deine Tochter liegt mit ihrer Ausbildung genau in diesem Bereich, nur warum soll die Gesellschaft für diese persönliche Entscheidung haften? Wie wäre es wenn sich deine Tochter (zumindest für die nächsten Jahre) eine Tätigkeit sucht welche mit den Bedürfnissen und Möglichkeiten (für die Tochter) kompatibler ist? Die Kleine könnte ja in eine Ganztageskita gehen und später in den Schülerhort, damit wäre eine Vollzeitstelle möglich.
Wenn ich jetzt als Krankenschwester im Dreischichtbetrieb arbeite und dies sieben Tage die Woche, kann ich dann einen entsprechenden Kita fordern?
Wenn ich alleinerziehend bin bleiben zwei Möglichkeiten, jammern und Hartz4 beziehen oder mich auf meine Situation passend umorientieren.
Was würde deine Tochter denn tun wenn sie bedingt durch Krankheit/Unfall ihren Beruf nicht ausüben könnte?
Was zwischen und über meinen Worten stand, auch von uns ob Alleinerziehend oder mit Partner wurde eine Anpassung an die Kindersituation gefordert und keiner hat damals nach Staatsknete gerufen. Das die Öffnungszeiten des Einzelhandels über jede Vernunft hinaus aufgeblasen wurden ist eine Tatsache welche deiner Tochter auch schon bei Beginn der Ausbildung bekannt war. Auch wurde von ihr die Entscheidung zum Abschluß der Schwangerschaft bewußt gefällt. Nun sollte sie auch die hieraus erfolgenden Konsquenzen bewußt angehen.
Also lieber Hartz 4 kassieren und dem Staat auf der Tasche liegen anstatt det Staat mal für was sinnvollesgeld aus gibt ....wieviele alleinerziehende wollen arbeiten und können nicht weil keine Betreuung da ist ....da kann man nur mit dem Kopf schütteln ....wenn es gar keine Möglichkeit gibt werde ich auffhören zuarbeiten das die jungen Menschen eine Zukunft gesichert ist ...und mich halt so um mein Enkelkind kümmern
....und warum versucht sich deine Tochter nicht auf ein passendes Berufsbild umzuorientieren? Warum wird hier der Einzelhandel als einzige Möglichkeit wahrgenommen?
sie sollte eine kita suchen für das kind und nach den schließzeiten eine tagesmutter involvieren. die kosten können vom jugendamt übernommen werden.
du kannst dann die betreuung übernehmen, während deine tochter arbeitet und ihr stimmt eure schichten aufeinander ein. so machen es andere familien. oder du schickst deine tochter arbeiten und sie zahlt für die betreuung bei dir. befremdlich, da familien normalerweise die betreuung unentgeltlich regeln.
Das ist mir auch klar das ich mein Enkelkind unentgeltlich betreue . müsste dann ja aufhören zu arbeiten darum ging es ja
Es gibt Berufe, da lassen sich Kind und Arbeitszeiten im Beruf nicht vereinbaren, dazu zählt der Beruf Einzelhandelskauffrau. Entweder sie holt sich eine Tagesmutter bzw. meldet sie im Kindergarten an und/oder macht eine Umschulung für einen anderen Beruf. Denn die Frage wird noch öfters gestellt werden, spätestens dann wenn die Enkelin in die Schule geht und sie krank wird. Dann muss einer zu Hause bei dem Kind bleiben. Wenn Du aufhörst zu arbeiten fehlen Dir am Ende noch so einige Renten Punkte, daher solltest Du Deinen Beruf nicht aufgeben.
Im Kindergarten ist die kleine ja schon bis 16 Uhr das Problem ist danach...ich habe auch sehr oft spätschicht das heisst bis 21 Uhr ..dann brauch sie eine Tages Mutter ab 16 Uhr nur wer zahlt die ?
Über einen Ganztageskindergartenplatz hinaus zahlt der Staat nicht für eine Tagesmutter (dann wäre eher die Bezeichnung "Abendmutter" angebracht).
Selbst wenn du als Tagesmutter anerkannt wärest, und bezahlt würdest, dann würde dir dir Betreuung eines einzelnen Kindes für z.B. 20 Stunden wöchentlich deinen Verdienstausfall durch Aufgabe deiner jetzigen Berufstätigkeit bei weitem nicht ersetzen.
Wäre es vielleicht möglich, dass die Arbeitsschichten zwischen deiner Tochter und dir so abgestimmt werden, dass immer nach 16 Uhr entweder die eine oder die andere frei hat, um das Kind zu betreuen?
Das wäre jetzt ein Weg........
Ja das stimmt aber leider ist in unserem betrieb keine Vollzeitstelle frei ...die meisten im Einzelhandel haben nur 450 Euro stellen
Nein, für die Betreuung von Kleinkindern aus der eigenen Familie bekommt man vom Staat keine finanziellen Zuwendungen. Würde Deine Tochter für ihr Kind einen Krippenplatz oder eine Tagesmutter finden, müsste sie das ja auch bezahlen. lg Lilo
Danke für die Antwort .....es ist traurig für alles gibt es Geld vom Staat nur einem jungen Menschen eine Chance zu geben um zuarbeiten ...das gibt es nicht
Sorry, diese Anmerkung kann ich nicht nachvollziehen. Es nimmt keiner Deiner Tochter die Möglichkeit einer Beschäftigung nachzugehen.
Wenn man nicht wenigstens ein durchschnittliches Gehalt hat, dann wird die Kinderbetreuung staatlich in erheblichem Umfang subventioniert. Der Krippenplatz für ein Baby hat einen Wert von nahezu 1000 Euro. Der Höchstsatz, den die Eltern selbst beisteuern müssen, liegt etwa bei 400 €.
Wenn man aber nur ein geringes Gehalt hat, muss man einen viel kleineren Eigenanteil zahlen, vielleicht sogar nur 60 € im Monat.
Kindergeld und Kindesunterhalt könnt ihr euch ja gereicht teilen, aber mehr gibts auf keinen Fall.
Wenn man keine Ahnung hat.
Ich war nicht alleinerziehend ich hatte einen Partner und die Öffnungszeiten des Einzelhandels ging bis 18 Uhr ....was nützt ihr denn ein ganz Tages Kindergartenplatz hat der bis 24 Uhr geöffnet ?