Können Beamte wirklich nicht gekündigt werden?

12 Antworten

Hi

Also wenn man sich strafbar macht ist man sofort gekündigt oder entlassen.

Es genügt jedoch nicht eine Anzeige sondern ein Richter zb muss dich für schuldig erklären.

Oder du bist bei Diebstahl erwischt worden und es wurde dir nachgewiesen und vor Gericht eingeklagt.

Viele nehmen sich von der Arbeit Dinge nachhause aber nicht nur Beamte auch in anderen Firmen wenn du erwischt wirst, wirst du ermahnt. Aber die Kündigung darf erst ausgebrochen werden wenn ein Urteil vorliegt.

Ja als Bundesbediensteter oder Beamter wirst du nicht wegen Krankenstand gekündigt. Aber wenn man dir eine Krankheit nachweisen kann die dauerhaft ist, wäre es ein Kündigungsgrund. Wird aber erst durchgesetzt wenn du ständig krank bist und man deine Planstelle haben will um sie mit jemand anderen zu besetzen.

Bei uns wurde auch schon ein Beamter gekündigt der bei Personalvertreter war.

Angeblich hat er seine Frau geschlagen unter Alkoholeinfluss. Aber was genau vorgefallen ist im Detail weiß ich nicht.

Beim Bund ist man nachsichtiger mit vielen Dingen.

Dies will man jedoch abschaffen. Weil man Mitarbeiter nicht mehr los wird.

Eine freundliche Chefin von mir Personalleiterin (frag nicht welche Partei) u Juristin hatte einen Kurs besucht um Fehler von Mitarbeitern aufzudecken u diese dann loszuwerden.

Als sie erkannt hat dass die Gesetze dagegen sprechen, hatte sie die Idee die Arbeitsverträge dahingehend zu ändern dass sie nur befristet sind und auch bleiben so lange wie möglich um die Menschen unter Kontrolle zu haben. Und die älteren Mitarbeiter in Pension zu schicken, da sich nicht mehr so produktiv sind und nicht mehr 5 Dinge gleichzeitig tun.

Das wird also die Zukunft sein nach Ihr.

Meine Meinung ist:

Die Arbeit sollte Freude machen und nicht aufgezwungen sein.

Wenn ich meiner Kenntnisse u meiner Fähigkeiten die Arbeit zugeteilt bekomme u mit meinem Einverständnis dann brauche ich keinen unnötigen Druck.

Aber es geht oft um Machtausübung .... usw.

viele Menschen wünschen sich diesbezüglich Veränderung.

lg christine

Beamter ist man auf Lebenszeit. Aus dem Beamtenstatus kann man entlassen werden bei schweren Vergehen im Rahmen eines Disziplinarverfahrens. Bei leichteren Vergehen ist eine Gehaltsrückstufung, Strafversetzung oder Ähnliches möglich.

Allerdings hat ein Beamter auch Pflichten, die ein Arbeitnehmer nicht hat. Bei einem Bundesbeamten (im Gegensatz zu den Beamten von Kreisen und Städten) ist es zum Beispiel so, dass man theoretisch überall im Land versetzt werden kann. Und dass man nicht streiken darf.

Zumindest nach deutschem Beamtenrecht kann ein Beamter weder kündigen noch gekündigt werden, denn er ist kein Arbeitnehmer.

Zum Beamten wird man ernannt, man kann dazu nicht einmal Nein sagen. Das Dienstverhältnis kann aber auch durch eine Entlassung beendet werden. Die Entlassung kann auf eigenen Antrag erfolgen, aber auch die Strafe aus einem Disziplinarverfahren sein.

Wiederholte Verstöße gegen die Arbeitzeitverordnung oder auch Diebstahl während des Dienstes kann zumindest ein Disziplinarverfahren und zweiteres auch ein strafrechtliches Verfahren nach sich ziehen.

Bei groben Verstößen können auch Beamte gekündigt werden. Z. B. Bestechung.  Bei kleineren Sachen..... immer zu spät kommen, die Arbeit unzureichend machen, wird  in die Personalakte vermerkt. Das bedeutet, dass er bei den nächsten Beförderungen nicht berücksichtigt wird. Ein höheres Gehalt ist damit futsch.

woman0013honey  13.10.2016, 17:21

es gibt manchmal schlimmeres wie Kündigung. nämlich Mobbing.

und zu versuchen dass jemand von alleine kündigt.

Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe können aus triftigen Gründen, wie dauerhaft beeinträchtigter Gesundheit, gekündigt werden.Beamter auf Lebenszeit kann man frühestens nach Vollendung des 27. Lebensjahres werden. Hier wäre man bei einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr, oder von 6 Monaten wegen landesvrräterischer Beziehungen, automatisch draußen.

Der Holzkopf vom BND, der für die Amis spioniert hat, war also schon mal die längste Zeit Beamter.Unabhängig von Strafverfahren unterliegen Beamte auch dem Disziplinarrecht. Hier können Strafen wie Rückstufung in eine niedrigere Besoldungsgruppe oder Geldstrafen ausgesprochen werden, bis zur Entfernung aus dem Dienst.

Kennst du übrigens das Lied von deinem guten Landsmann Peter Alexander? Am besten hats ein Fixangestellter, er hat am Ersten nix, er hat am Zweiten nix, doch was er hat, das hat er fix.

Ganz so schlimm ist es nun zugegebenermaßen nicht mehr, aber einigen wenigen sogenannten Privilegien stehen auch erhebliche Nachteile und Pflichten gegenüber. Ist ja auch gut so.

Bei vielen Kritikern in unserem Land wundere ich immer, warum die nicht Beamte geworden sind, wenn alles so toll wäre. Mag sein, es sind die guten Kumpels darunter, die mich nach der Schule blöd angemacht und ausgelacht haben, weil sie auf dem Bau wahrhaftig das Doppelte meines bescheidenen Gehalts kassiert haben.

Dirk-D. Hansmann  05.09.2015, 06:27

Eine Ergänzung, die mir auch in der Ausbildung zu von Beamten zu kurz kommt. Ihr müsst Euch im Grunde immer rückversichern, dass Ihr auch tatsächlich die Gesetze korrekt erfüllt. Also eine Dienstanweisung, die einem Gesetz widerspricht darf demgemäß nicht erfüllt werden. Ganz besonders gilt dieses natürlich bei Verstößen gegen Vorschriften mit Verfassungsrang. Dabei ist diese Verpflichtung der Beamten gerade gegenüber dem Grundgesetz eine ganz wichtige Stütze in einem 'rechtsstaatlichen System'.