Kleingewerbeanmeldung möglich wenn man Provision+19%Mwst erhält?
Guten Tag,
ich möchte mich Selbstständig machen und bin gerade dabei mich zu belesen. Jetzt steh ich vor der Frage ob ich die Kleingewerberegelung nutzen kann, da meine Umsätze 17.500 und im Folgejahr 50,000 höchstwahrscheinlich nicht überschreiten werden.
da ich jedoch auf Provisionsbasis arbeiten werden und dort 19 %Mwst. zusätzlich ausgezahlt werden, frage ich mich ob ich diese an das Finanzamt abführen soll/kann und trotzdem als Kleingewerbetreibender gelte.
Könntet ihr mir weiterhelfen?
4 Antworten
Alle Fragen rund um das Selbstständig machen beantwortet die IHK.
Dort werden auch regelmäßig Vorträge gehalten, die kostenlos sind.
Einfach mal anrufen.
Die Umsatzgrenze von 17.500,- bezieht sich auf die Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuergesetz. Sobald dir die 19% Umsatzsteuer auf der Provisionsabrechnung ausgewiesen werden musst du sie an´s Finanzamt abführen. Damit kannst du die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nehmen. Kleingewerbe hat damit nichts zu tun.
SEi froh, wenn Dir die 19 % zusätzlich gezahlt werden, musst Du die zwar abführen, aber Du kannst aus Deinen Kosten (Telefonrechnung, Computer, Internet usw.) die enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen.
Du hast lso effektiv einen Vorteil.
Überigens: Kleingewerbe gibt es nciht, Gewerbe ist Gewerbe, nur das Du Deines vermutlich als Nebenerwerb betriebst.
Es ist gibt eben nur in der Umsatzsteuer den Kleinunternehmer.
Es gibt kein Kleingewerbe! Was du meinst ist eine Kleinunternehmerregelung des Umsatzsteuergesetzes. Dort kannst du wählen, ob du deine Umsätze der Umsatzsteuerunterwirfst oder nicht. Eine Befreiung von der Umsatzsteuer macht dann Sinn, wenn du nur Kosten ohne Umsatzsteuer hast, z. B. als Ebayhändler mit ausschließlich gebrauchter Ware von Privaten. Der Vorteil von der Option zur Umsatzsteuer ist, daß alle dir entstehenden Kosten mit Umsatzsteuer (Strom, Telefon, Benzin, Büromaterial etc) um 19% günstiger werden.