Klausel im Mietvertrag die das Löcher bohren in Fliesen nicht gestattet. Ist das rechtens?

14 Antworten

Moin,

das is doch kein Problem.

muste nur den Meister frägen.

Also:

Du sollst ja nur die Fliesen heile lassen.

Möglichkeit 1:

Die Fliesen im Bereich wo der Spiegelschrank befestigt werden soll abmachen.

Meistens kriegt man die mit etwas Geschick sogar heile runter, wenn man vorher die Fugen freimacht.

Fliesen aufbewahren und fertich.

 

Moglichkeit 2:

so würde ich das machen.

Bau ne Unterkonstruktion z.B. aus Holzlatten.

Die Hölzer dübelst du dann an die Wand.

Die Löcher bohrst du dann vorsichtig in die Fugen zwischen den Fliesen.

Wahrscheinlich musste mehrere kleine Löcher Bohren.

Aber es gibt ja durchaus 4 o 5 mm Dübelchen.

Die Dinger müssen so klein sein, dass du beim Bohen den Rand der Fliesen nicht kaputt machst.- Das geht aber.

Dann setzt man halt z.B. 6 kleine Dübel statt 2 Größere.

Mit den kleinen Dübeln in den Fugen macht man die Holzlatte fest.

An die Holzlatte kannste dann schrauben wie und wo du willst.

Ich als Schlosser würde mir evtl n Halter aus VA basteln.

Das mit der Holzlatte geht aber hervorragend.

Damit das Holz über die Jahre nicht gammelt, kann man das dick lackieren, o. einfach rundrum mit Silikon luftdicht versiegeln.

 

 

ThomasW78 
Fragesteller
 15.04.2011, 00:28

Danke dir für die Tips, du siehst das sofort von der praktischen Seite.

Bin als Orthopädietechniker auch ne Handwerkerseele und mein Plan B sieht sehr ähnlich aus, mir gehts hier vorrangig um alles was Recht ist.

Trotzdem DANKE :))

Meinereiner67  15.04.2011, 01:46
@ThomasW78

Ich gehe davon aus dass die Forderung des VM rechlich korrekt ist.

Wenn man n paar gleiche Ersatzfliesen hat is das wiederum kein Problem.

Dann macht man bei nem Auszug die durchbohrten Fliesen weg und klebt die Ersatzfliesen hin.

Das Bohren von Löchern (auch in Fliesen) zwecks Befestigung von Mobiliar gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung und ist deshalb nicht verboten. Wenn nun der Vermieter eine Klausel aufnimmt (Zusatzvereinbarung) so ist hier wohl entscheidend, ob es sich um einen Formularmietvertrag handelt. Ist dort diese Klausel vorgedruckt und damit nicht nur für diesen Mietvertrag gedacht, ist sie unwirksam. Selbst handschriftlich, aber in mehr als zwei MV verewendet, wäre sie unwirksam. Wenn nur in diesem handschriftlich aufegonommen, könnte sie u. U. wirksam sein. Ich gehe allerdings davon aus, dass es sich hier um einen Formularmietvertrag handelt und der Vermieter geschäftsmäßig handelt. Aus dieser Sicht ist für mich klar, dass die Klausel im Streitfall unwirksam ist.

ganz ehrlich: würde mich nicht die bohne interessieren. meine black&decker kennt keine mietverträge.

über sowas kannst du  dich dann nach deinem auszug rum streiten.

annokrat

Schpeidermann  14.04.2011, 22:22

Black&Decker..pfff..Kinderspielzeug..;-)..Hilti ist die Power..

ThomasW78 
Fragesteller
 14.04.2011, 22:49

Ist auch meine Meinung, aber meine Frau ist da etwas zurückhaltender.

XtraDry  15.04.2011, 08:54

Das könnte dann ziemlich teuer werden. Blöder Rat...

annokrat  15.04.2011, 20:11
@XtraDry

du mit deiner dümmbrettbohrerei. teuer wird es nicht, aber vielleicht ein rechtsstreit über 10 jahre, der mit einem vergleich ausgeht, wenn überhaupt.

ist doch völlig logisch, dass man in fliesen bohren muss, seidenn man spart den fliesenspiegel sinnvoll aus, so dass dort dann die hängeschränke, handtuchhalter und sonstwas montiert werden können. so logisch, dass diesem gedankengang sogar deutsche richter folgen dürften, zumal sie selbst auch in fliesen bohren müssen.

man kann viele unsinnige und weltfremde dinge in einen mietvertrag rein schreiben, obs vor gericht bestand hat ist dann immer noch die frage.

darüber hinaus probieren es halt viele vermieter, ahnend, dass die klauseln kaum bestand vor dem richter haben könnten. deshalb verzichten sie dann auch grosszügig auf einen rechtsstreit.

annokrat

XtraDry  16.04.2011, 09:12
@annokrat

man kann viele unsinnige und weltfremde dinge in einen mietvertrag rein schreiben, obs vor gericht bestand hat ist dann immer noch die frage

Das Problem ist nur, dass diese Klausel bereits vor mehereren Gerichten je nach Umständen bestand hatte. Ohne die genauen Umstände zu kennen ist ein solcher Rat daher zumindest fahrlässig, wenn nicht mehr, denn gerade wenn es keinen Rechtstreit gibt, wäre zumindest die Kaution vollständig verloren, denn die würde der Vermieter zumindest einbehalten, egal ob Rechtstreit oder nicht...

Korrekt,ist verboten.

Das ist nichtig,man darf aber nicht einen Schweizer Käse machen.Wenn es möglich ist sollte man die Fuge nrhmen.