Kirchensteuer: Wie wird Religionszugehörigkeit von Ausländer in Deutschland bewiesen?

3 Antworten

Ausländer finden den Kirchensteuer in Deutschland anstoßend. Ich bin irischer Staatsbürger wer in Irland getauft worden bin aber wohne in Deutschland. Bei der Anmeldung habe ich damals (leider) die Wahrheit gesagt und plötzlich fand ich dass von mir Kirchensteuer abgezogen wurde. Sowas wie Kirchensteuer gibt es nur im deutschsprachigen Raum und die meisten Länder der Welt haben so einen Begriff gar nicht. Ich habe mich beschwert, und dann wurde mir gesagt das ich "austreten" muss. Kurz nachdem ich mich von diesem dummen Steuer befreit habe, habe ich einen Brief von der lokalen Gemeinde bekommen, dass ich und meine Frau uns nicht mehr als "katholisch" bezeichnen dürfen, was für Iren total lächerlich ist. Wir haben dann schriftliche Bestätigung von der Katholischen Kirche in Irland bekommen wo drin es steht, dass wir DOCH noch katholisch sind egal was für Steuer in Deutschland zahlen. Ich habe den Brief dann in die Fressse des Priesters in der Gemeinde hier in Deutschland gedrückt und habe ihm gesagt, dass er nach Irland anrufen soll und der Kirche das erklären warum eine deutsche Behörde über die Kat. Kirche in Irland (oder sowo auf der Welt) etwas zu melden hat. Wir sind noch katholisch. Die Katholische Kirche ist weltweit und wird aus Rom verwaltet und nicht aus Berlin! Noch eine Sache an euch Deutschen. Man kann "staatlich" nicht aus der Kat. Kirche austreten. Es steht nichts im Kanon-recht, dass um Katholisch zu bleiben, dass man Geld an die deutsche Regierung zahlen muss.

Die Kirchensteuer wird als Zuschlag zur Einkommensteuer erhoben. Die Einkommensteuer- und damit auch Kirchensteuerpflicht ist an den Wohnsitz geknüpft. Das heißt, es ist egal, welche Staatsangehörigkeit man besitzt und wo man herkommt, wenn man in Deutschland seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt (§§ 8, 9 der Abgabenordnung) hat und getauft ist, und nicht aus der Kirche ausgetreten ist, ist man auch in Deutschland "unbeschränkt einkommensteuer- und kirchensteuerpflichtig".

Nun noch zur Frage, woher das Finanzamt weiß, dass jemand getauft ist: Das Finanzamt erhält diese Daten vom Einwohnermeldeamt, und dieses wiederum wird die Daten von dem Heimatland übermittelt bekommen.

Die Antwort von tumtrah enthält einen Fehler. Die Einwohnermeldebehörde erhält die Mitteilung über den Konfessionsstatus allein von der Person, die sich anmeldet. Wenn Ausländer bei Einwohnermeldeamt gefragt werden, ob sie "katholisch" seien, sollten sie am besten wahrheitsgemäß antworten, dass sie "nicht kirchensteuerpflichtig" seien. Bitte mal nachschauen bei www.kirchensteuern.de

Die Reaktion von Froggels finde ich richtig klasse !!