Kindergeld bei vollzeit?

1 Antwort

Das Kindergeld steht den Eltern zu, es sei denn das Kind lebt nicht mehr im Haushalt der Eltern und bekommt von ihnen nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes von derzeit 250 Euro.

Wenn Du schon einen Azubivertrag zum nächst möglichen Beginn in der Tasche hast, sollte deine Vollzeitbeschäftigung in der Wartezeit bis zum Beginn deiner Ausbildung keinen Einfluss auf den Anspruch haben.

Denn beim Kindergeld hat man die Einkommensgrenze bereits 2012 abgeschafft.