kind gibt keine Auskunft über Ausbildungsstand. Kann ich den Unterhalt einstellen?

5 Antworten

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Wenn das Kind noch minderjährig ist, muss der betreuende Elternteil dir Auskunft geben. (Denn wenn das Kind dann bereits ein eigenes Einkommen hätte, würde sich der von dir zu zahlende Unterhalt verringern...).

Allerdings dürfte der Unterhalt, wenn er tituliert ist, dann nicht eingestellt werden, du könntest aber eine "Abänderung" in die Wege leiten lassen...

Ist das Kind bereits volljährig und verweigert Auskünfte zum Stand bzw. Erfolg seiner Schul- bzw. Ausbildung, könnte ein bestehender Titel ebenfalls angefochten werden bzw. der Unterhaltsanspruch des Kindes von gerichtlicher Seite ggf. als "verwirkt" erklärt werden.

Gibt es keinen Unterhaltstitel, wäre der Unterhalt nicht einklagbar bzw. pfändbar, könnte ausgesetzt (bzw. eingestellt) werden....

Das Kind, wenn über 18 hat eine Mitwirkungspflicht, sprich Auskunfts- und Nachweispflicht dir gegenüber. Gibt es keinen Titel, schreib ihm freundlich, dass, wenn bis zum xx keine entsprechenden Nachweise vorliegen du bis zur Nachweisführung die Zahlung einstellst. Einschreiben mit Rückschein oder per Mail mit Lesebestätigung.

Das klappt dann schon!

Jein. Wenn dein Kind in Ausbildung ist, dann nicht. Wenn es betrunken nichts macht, ja.

Da kommen aber auch noch andere Faktoren zu. Z.B Alter, Ausbildungssuchend usw.

Wende dich an einen Anwalt. Nur der kann dir sicher sagen, was du darfst. Ich denke aber, dass du das dürftest. Der Unterhaltspflicht steht nämlich die Auskunftspflicht gegenüber...

Wenn das Kind nachweisen kann, dass es sich noch in der Ausbildung befindet - nein.

Die Auskunft über den Ausbildungsstand kannst du einklagen.