Kann man sich als Geringverdiener von der GEZ befreien lassen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

"Sie erhalten keine staatlichen Sozialleistungen, weil Ihr Einkommen die Bedarfsgrenze knapp übersteigt?

Wer keine der im § 4 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag genannten Sozialleistungen erhält, weil seine Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze überschreiten, kann eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als besonderer Härtefall nach § 4 Abs. 6 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag beantragen. Voraussetzung ist, dass die Überschreitung geringer als die Höhe des Rundfunkbeitrags (17,98 Euro) ist.

...

Sie verzichten auf eine staatliche Sozialleistung, obwohl Sie darauf Anspruch hätten?

Wer einen Anspruch auf eine der in § 4 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag genannten Sozialleistungen hat, aus persönlichen Gründen aber bewusst darauf verzichtet, diese in Anspruch zu nehmen, kann ebenfalls eine Befreiung als besonderer Härtefall beantragen. Hierfür ist die Vorlage einer Bescheinigung der Sozialbehörde erforderlich, aus der ersichtlich ist, dass die Behörde den Anspruch auf eine Sozialleistung umfassend geprüft und bejaht hat. Hierzu gehört auch die Prüfung, ob Ihr Vermögen unterhalb der Vermögensfreigrenze liegt und dass keine Unterhaltsansprüche gegenüber Dritten bestehen."

http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/ermaessigung_und_befreiung/#Haertefaelle

Versuchs.

beangato  01.09.2014, 10:04

Danke.

Viel interessanter als der Beitragsservice ist bei deinem Einkommen ohne Stütze die Frage, wie/ob Du eigentlich krankenversichert bist. Es gibt in D eine Pflicht zur Krankenversicherung. Wenn Du nicht versichert bist (es kommt ja nur ein Versicherungsschutz als Selbstahler in Betracht), bleibt zu hoffen, dass Dir das Thema nicht jetzt oder später mal auf die Füße fällt.

1989Kriss 
Fragesteller
 28.07.2014, 14:36

Krankenversicherung zahle ich bin da noch gesetzlich versichert.

1989Kriss 
Fragesteller
 26.07.2014, 19:26

Habe mich schon bei diesen komischen Verein befreit. Einmal war es mein Fehler weil der mir beim Jobcenter nicht alle Befreiungsscheine zugeschickt hatte und ich den ganzen Mist nochmal schicken musste. Begreifen tuen die es bis heute nicht angeblich kommt es ja an sonst hätten sie ja nicht gesagt das was fehlt.

Du kannst dann einen Härtefall im Antrag angeben,weil dein Einkommen zu gering ist !

Denn wenn du ca.600 € Netto verdienst,dann müsste dein Brutto bei ca.750 € liegen und danach hättest du nach § 11 b SGB - ll ,Freibeträge von min.230 € im Monat,die dir dann von deinem Nettoeinkommen abgezogen würden und dein anrechenbares Einkommen ergeben.

Diese Freibeträge würden sich aus 100 € Grundfreibetrag und von den übersteigenden 650 € Brutto,noch einmal 20 % Freibetrag,also noch mal 130 € zusammen setzen,gesamt also min.230 €.

Zieht man diese 230 € von deinen 600 € Nettoeinkommen ab,dann blieben noch ca.370 € anrechenbares Einkommen übrig,also weniger ( 391 € Regelsatz ) als dir vermutlich zustehen würde.

Dazu würde dir ja dann noch die angemessenen Kosten der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung zustehen,aber wenn du diese nicht beantragen möchtest,dann stünde dir auf jeden Fall eine Befreiung zu.

1989Kriss 
Fragesteller
 26.07.2014, 19:59

Verdiene ein bisschen mehr. Gebe es nicht an weil man über sein Einkommen nicht sprechen darf. So zwischen 600 und 700 Euro. Weniger als 700 Euro mehr als 600 Euro.

isomatte  26.07.2014, 20:08
@1989Kriss

Das genaue Einkommen musst du ja auch nicht angeben,die Freibeträge kannst du dir selber ausrechen,den § 11 b SGB - ll suchen und dann kannst du sie dir nach deinem Brutto / Nettoeinkommen ausrechen oder du suchst dir einen ALG - 2 Rechner im Netz und lässt es dir da in etwa berechnen !

Wichtiger ist dann noch,was du an KDU - zahlen musst,also für deine Warmmiete,denn diese + deine 391 € Regelsatz,ergeben deinen Bedarf nach dem SGB - ll.

Und wenn du dann noch einen Anspruch auf ALG - 2 hättest oder der Überschuss weniger als der monatliche Rundfunk Beitrag von ca.18 € sein würde,dann kannst du in deinem Antrag eine Befreiung wegen Härtefall beantragen,auch wenn du keine ALG - 2 Aufstockung beantragen möchtest.

Dann wirst du wahrscheinlich Einkommensnachweise vorlegen müssen.

Ich weiß das er seit 2013 ARD ZDF und Beitragsservice heißt aber wer schreibt den ständig so einen Kilometer langen Namen.

Er heißt sogar ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Ich nenn ihn einfach Beitragsservice.

Wer befreit wird und wer eine Ermäßigung bekommen kann, steht in § 4 RBStV geregelt. Für jede Befreiung/Ermäßigung ist immer im Voraus ein Antrag zu stellen.

1989Kriss 
Fragesteller
 26.07.2014, 20:02

Beitragsservice ist meiner Meinung auch viel zu lang. Ich möchte nicht mehr beim Jobcenter gemeldet werden da man da auch viele Nachteile hat. Zum Beispiel wird einem da gesagt wie viel Vermögen man zu haben hat. Ein Bausparvetrag mit einer Ansparsumme von über 5000 Euro ist unmöglich zusammen zukriegen so lange man Hartz 4 hat. Zum anderen wird man wieder in dusseligen Maßnahmen gesteckt.

kevin1905  26.07.2014, 23:32
@1989Kriss
Ein Bausparvetrag mit einer Ansparsumme von über 5000 Euro ist unmöglich zusammen zukriegen so lange man Hartz 4 hat.

Doch geht, riestergefördert. Das ändert nichts daran dass ein Bausparvertrag kein simmvolles Investment ist.

Zum anderen wird man wieder in dusseligen Maßnahmen gesteckt.

Das hängt davon ab, was in der Eingliederungsvereinbarung steht. Wenn dir das nicht gefällt unterschreib sie nicht.

Warum kannst du nicht mehr verdienen?

VirtualSelf  27.07.2014, 09:16
@1989Kriss
Ein Bausparvetrag mit einer Ansparsumme von über 5000 Euro ist unmöglich zusammen zukriegen so lange man Hartz 4 hat

Das ist schlichtweg Blödsinn

1989Kriss 
Fragesteller
 27.07.2014, 11:27
@VirtualSelf

Wenn die einen nur einen Freibetrag von 150 Euro geben. Bei mir wären das dann 3750 Euro die ich als Vermögen haben darf. Ich habe ja den Bausparvertrag angegeben. Die haben da früher immer nach den Zinserträgen gefragt. Das sagt ja schon alles aus.

VirtualSelf  27.07.2014, 12:35
@1989Kriss

Dann solltest du schreiben: ICH kann ZUR ZEIT auf Grund MEINES Alters keine 5000€ ansparen, denn dass MAN keine 5000€ ansparen könnte, solange MAN H4 bezieht, ist in dieser generalisierenden Form GRUNDFALSCH:

1989Kriss 
Fragesteller
 27.07.2014, 16:34
@VirtualSelf

Man kann doch an meinen Namen erkennen das ich 25 Jahre alt bin. Da hat man einen FReibetrag von 3750 Euro. Mehr darf man nicht haben ansonsten bekommt man einfach kein Geld mehr weil man kann ja erst von dem Geld leben. Es ist nicht gerade toll wenn man ein noch neuen Bausparvetrag kündigt. Man hat dadurch ja auch Nachteile wie weniger Zinsen die Bausarsumme die man nicht zurück bekommt. Die wollen sich ja auch absichern.