Kann man Notarkosten für TESTAMANT von der Steuer absetzen?

3 Antworten

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Nein, die Notarkosten für Dein Testament kannst Du steuerlich nicht geltend machen.

Auch nicht als Außergewöhnliche Belastungen.

Voraussetzung für Außergewöhnliche Belastungen ist, dass die Aufwendungen "außergewöhnlich" sind. Gemeint ist damit, dass sie durch die besonderen Verhältnissen des Steuerbürgers veranlasst sind oder nur bei einer kleinen Minderheit von Steuerpflichtigen anfallen. Sie müssen "zwangsläufig" sein. Eine Zwangsläufigkeit wird steuerlich bejaht, wenn der Steuerbürger sich zu diesen Aufwendungen subjektiv verpflichtet fühlt und er sich diesen Aufwendungen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann.

LG, Danny

klar, das sind aussergewöhnliche belastungen

glaubtmir  13.07.2010, 22:59

aber erst nach dem eigenen Tod

herbert33 
Fragesteller
 14.07.2010, 10:08

Danke für die schnelle Antwort,Diese leuchtet mir ein.Hab aber noch eine Antwort mit "nein" bin nun so schlau wie zuvor. Mal abwarten ob sich noch jemand dazu aüßert! mfg harwey

Dorfrocker  14.07.2010, 23:56

Sind sie nicht,nach deutschem Recht.

Nein.

herbert33 
Fragesteller
 14.07.2010, 10:05

danke für die schnelle Antwort! jetzt hab ich 2 Antworten Du sagst "nein" Die nächste anwort von blumentina heißt ja,mit der Begründung "außergewöhnlicher Belastungen" Ich bin so schlau wie vorher!

Dorfrocker  14.07.2010, 23:56
@herbert33

Du mußt ja nicht zu einem Notar gehen,um ein rechtsgültiges Testament abzufassen.Insofern sind das eben keine außergewöhnliche Belastungen,sondern gehören zum allgemeinen Lebensrisiko-wie das im Amtsdeutsch so schön heißt.Hab ich vor einem Jahr-wo ein Teil meiner Familie endlich mal Entscheidungen getroffen hat und bei´m Notar war-selbst erleben dürfen.Was die privatschiene betrifft,ist das einfach mal Dein Privatvergnügen!!