Kann man einfach so Wohngeld beantragen ohne Ausbildung?
Ich bin 21 und mache bis nächstes Jahr mein FSJ und habe noch keine abgeschlossene Ausbildung und muss dringen vom Elternhaus raus, wenn ich beim Jobcenter um finanzielle Unterstützung bitte bekomme ich dann einfach so Wohngeld?
5 Antworten
Unter 25 hast Du regelmäßig nur dann Anspruch auf derartige Transferleistungen (Hartz IV ) wenn Du nachweislich drohst im elterlichen Hause physischen und / oder psychischen Schaden zu erleiden.
Anspruch auf Wohngeld besteht nur dann, wenn Du mindestens 80 % Deines Bedarfes nach den Vorgaben von SGB II selbst erwirtschaftest / verdienst.
Der Bedarf nach SGB II wären die angemessenen Kosten der Unterkunft - sprich Deine Miete + der Eckregelsatz in Höhe von derzeit 446 Euro.
Tja - dann dürften Deine Wohnkosten maximal bei 350 Euro liegen.
Also würde ich 350€ Wohngeld bekommen? Wenn ich dazu noch Kindergeld bekomme und win Nebenjob suche neben meinem fsj bis ich eine Ausbildung starte, könnte ich damit eine Wohnung bekommen ?
Falsch Deine Miete dürfte max. 350 Euro betragen - und davon würdest Du einen "kleinen" Anteil als Wohngeld bekommen.
Und sobald Du einen zusätzlichen Job aufnimmst, sinkt natürlich auch Dein Wohngeldanspruch.
Sorry aber der Steuerzahler ist kein sprudelnder Geldbrunnen. Und sei Dir sicher das Amt kann Deine Einkommensverhältnisse überprüfen.
Wie sollte man dann am besten vorgehen? Was muss ich alles beachten ?
Finde eine Wohnung / WG-Zimmer für max. 350 Euro Miete, dann kannst Du Wohngeld beantragen - gegen Vorlage des Mietvertrages, Nachweis ( via Kontoauszug oder schriftlicher Bestätigung der Eltern ) dass Dir das Kindergeld weitergeleitet wird und Vorlage Deines FSJ-Vertrages.
Also müssen die Eltern einverstanden sein bzw. akzeptieren dass ich Kindergeld bekomme ansonsten würde es mir nicht zustehen?
Sobald Du als Volljährige/r ausziehst und Dich in einer Ausbildung befindest bzw. ein FSJ absolvierst, hast Du als U25-jährige/r Anspruch auf Weiterleitung des Kindergeldes.
Wohngeld ist grundsätzlich von 3 Faktoren abhängig:
- Anzahl der zu berücksichtigen Haushaltsmitglieder
- der monatlichen Bruttokaltmiete
- vom Einkommen des Haushalts.
Näheres zur Wohngeldberechnung hier in dem Link: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bauen-wohnen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2021-artikel.html
Gruß siola55
Zu Punkt 1; ich würde alleine leben
zu Punkt 2; müsste ich dann nach einer Wohnung schauen
punkt 3; ich selbst kriege nur mindestens 380€ vom FSJ
für Wohngeld muß ein Mindesteinkommen vorliegen - Regelsatz zzgl. ggfls. Mehrbedarf (§ 21 SGB II) + Warmmiete (inkl. Heizkosten)
Regelsatz 2021 = 446 €
Du hast also zu wenig Einkommen
mind. muß 80% des oben berechneteten Betrages als Einkommen erreicht werden:
Beispiel:
446 + 300 Miete = 746 * 80% = 596,80 € Mindesteinkommen - Du hast 380 € - daher kein Wohngeldanspruch
Nicht ganz richtig, denn einem jungen Menschen im FSJ steht Kindergeld zu - und mit diesem könnte er den Wohngeldanspruch nachweisen.
Das Kindergeld steht aber den Eltern zu - eine Abzweigung kann nur erfolgen, wenn die Eltern ihren Unterhaltsverpflichtungen nicht oder nicht ausreichend nachkommen.
Kindergeld wird aber sowieso nicht als Einkommen gerechnet, um das Mindesteinkommen zu ermitteln (das kann man schon in den entsprechenden Tabellen ablesen):
Wohngeldtabelle:
"Brutto-Einkommen (ohne Kindergeld!) vor einem pauschalen Abzug von:"
Und trotzdem kann man das Kindergeld angeben - auch wenn es sonst nicht als Einkommen angerechnet wird.
Ich kann nur aus Erfahrung sprechen - meiner nicht Bafögberechtigten Tochter wurde es als "Zähleinkommen" angerechnet.
Ich habe es jetzt gefunden - das Kindergeld wird doch hinzugerechnet, um das Mindesteinkommen zu ermitteln - dann sollte man den Antrag stellen.
Danke für den Hinweis...
Aufgrund eines Hinweises von "wilees" möchte ich ergänzen, daß das Kindergeld bei der Berechnung des Mindesteinkommens hinzugerechnet werden kann...
Nein, einfach so gibt es das nicht.
Dir steht dann noch das Kindergeld zu, deine Vergütung und deine Eltern müssten dann auch noch etwas dazu geben, wenn du noch keine Ausbildung abgeschlossen hast.
Klar kannst du es beantragen, ob du es bekommst ist aber eher zweifelhaft.
Hab gehört die vom jobcenter sind gierig das sie auch arbeitslose demütigen wenn diese zu einem Termin im Amt kommen. Auch kriegen manche kein fahrgeld oder sonst was
Das Jobcenter ist gierig?
Na, ich verrate dir etwas Jeder ist für seinen Lebensunterhalt zuständig.
Zieh aus, und lass dein Kindergeld auf dein Konto kommen.
Aber Kindergeld ist wenn dann nur 200€, kann man kein Wohngeld beantragen?
Ja, aber ich habe noch Rechnungen zu begleichen für 3 Monate mindestens, darum reicht es ja nicht aus aber selbst wenn ich es nicht ausgebe, kriegt man mit 600€ überhaupt eine Wohnung ?
FSJs haben Träger, bei denen solltest du eigentlich günstig oder sogar kostenlos eine Unterkunft (da sind dann auch andere FSJler untergebracht) finden.
Ich glaube diese Träger heißen Wolfahrtswerke.
Es kommt auf die Gegend an und was du für Vorstellungen hast
Mit 600 €kannst du außerhalb von Großstädten bestimmt eine Wohnung finden
Aber du hast ja auch noch andere laufende Kosten außer Miete, Strom und Nebenkosten
Ich mache ja ein fsj und kriege mindesten 380€, kann ich in meinem Fall kein Wohngeld kriegen?