Kann man deswegen jemanden anzeigen?

mondfaenger  04.02.2022, 17:50

Wofür hat sie denn eine Vollmacht?

Jfbgvb 
Fragesteller
 04.02.2022, 17:54

Grob gesagt für alles

5 Antworten

Welche Straftat will sie da anzeigen? Nö.

Das ist - wenn überhaupt - Zivilrecht und hat nichts mit einer Strafanzeige zu tun.

Nein, das ist keine Straftat.

Das einfachste ist, eine aktuelle Vollmacht für eine andere Person zu fertigen, denn damit wird die andere Vollmacht außer Kraft gesetzt.

Eine strafbare Handlung liegt nicht vor. Es kann gefordert werden ,dass die Vollmacht herausgegeben wird (Paragraph 175 BGB). Das wäre zivilrechtlich möglich.

Ansonsten soll deine Mutter die Vollmacht schriftlich und im Zugang nachweisbar sofort widerrufen (Paragraph 172 BGB).

Dann können Rechtsgeschäfte, die in angeblicher Vertretungsvollmacht durch deine Schwester geschlossen wurden, können rückgängig gemacht werden, denn dann würde das Geschäft von der Genehmigung deiner Mutter abhängen (Paragraph 177 BGB).

Deine Mutter muss die Vollmacht korrekt widerrufen.

Solange deine Schwester das Original der (notariellen) Generalvollmacht in ihren Händen hat, kann sie damit gegenüber Dritten im Rechtsverkehr auftreten. Wenn deine Mutter das nicht mehr wünscht, muss deine Mutter unverzüglich schriftlich und nachweislich die erteilte Vollmacht widerrufen und das Original der Vollmacht zurückverlangen. Das beste ist, dass deine Mutter dies schriftlich tut und eine Frist setzt. Zu ihrer Sicherheit sollte diese Art des Widerrufs als Einwurf-Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein versenden werden an deine Schwester.

Zusätzlich sollte der Notar oder das Notariat darüber informiert werden. Dann kann man danach durchgeführte Rechtsgeschäfte deiner Schwester legitim rückgängig machen, also als ungültig erklären. Zusätzlich kann deine Schwester beim Notar dadurch keine weiteren Ausfertigungen der Vollmacht anfordern (bspw. als hätte sie diese verloren), selbst wenn sie zurückgegeben hat. Notariat auf jeden Fall informieren ist also sehr wichtig.

Gibt deine Schwester die Vollmacht nicht heraus, hat deine Mutter die Möglichkeit, vor Gericht die Vollmacht für kraftlos erklären zu lassen, und bekommt einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch gegen deine Schwester auf Herausgabe der Vollmacht. Ab dann wird das Eis für deine Schwester sehr dünn.

Wieso hat sie überhaupt erst eine Vollmacht an deine Schwester gegeben? Kann es sein, dass eure Mutter psychische Probleme hat und vllt früher nicht die beste Mutter für deine Schwester war? Also, dass deine Schwester vllt deswegen "Rache" üben will? So oder so nicht die feine englische Art, um es mal harmlos zu sagen. Ich hoffe, ihr habt mittlerweile eine Lösung dafür gefunden. Ansonsten würde ich mich an das Amt/Behörde wenden, das für solche Dinge zuständig ist. Oder am besten erstmal den Anwalt deiner Mutter.