Kann ich Wohngeld beantragen mit 450 euro Job?

7 Antworten

Solange du keinen Trennungsunterhalt bei deinem noch Mann angemeldet hat und diesen auch noch nicht bekommst,reichen deine 450 € Einkommen nicht aus um Wohngeld beziehen zu können !

Dazu musst du min.80 % deines Bedarfes laut SGB - ll selber durch eigenes Einkommen decken können.

Das würden dann 391 € Regelsatz sein + die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung und davon brauchst du min.diese 80 %.

Kannst also erst mal nur eine ALG - 2 Aufstockung beim Jobcenter beantragen,von deinem Einkommen den 450 €,würden dir zunächst 100 € Grundfreibetrag vom Bruttoeinkommen berechnet abgezogen und von den übersteigenden 350 €,noch einmal 20 % an Freibetrag.

Du hättest dann also 170 € an Freibeträgen und 280 € anrechenbares Einkommen,welches dir auf den oben genannten Bedarf angerechnet würde.

Die Freibeträge sind im § 11 b SGB - ll geregelt,errechnen sich aus dem Bruttoeinkommen und werden dir dann vom Nettoeinkommen abgezogen.

Da kannst du dich auch gleich erkundigen,wie groß und wie teuer die Wohnung in deiner Stadt sein darf,weil diese Kosten in ganz Deutschland unterschiedlich hoch sind,zumindest von Stadt zu Stadt.

Kannst dir mal im Internet unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " einen Überblick verschaffen,was dir so ungefähr zustehen würde.

Ich würde es zweigleisig versuchen. Entweder Wohngeld oder Aufstockung, eines von beiden sollte klappen.

Trennungsunterhalt bei gut verdienendem Noch-Ehemann wäre denkbar aber das wird ohne Anwalt nicht klappen. Ein solcher wäre über einen Beratungsschein event. zu bekommen.

Ich habe aber nur einen 450 euro Job weil mein Mann das wollte .... da er gut verdient.

Bis zur Scheidung steht Dir auf jeden Fall Trennungsunterhalt zu. Wenn Dein Mann gut verdient dürftest Du damit gut klar kommen.

Nimm Dir einen Anwalt und forder den Trennungsunterhalt ein.

Mit nachehelichem Unterhalt sieht das schon anders aus. Nutze die Zeit bis zur Scheidung um eine richtige Anstellung zu finden.

Ja,beantragen würde ich das auf jeden Fall.Solltest du eine Vollzeitstelle finden,kommt es darauf an wie viel du verdienst,kann sein,dass du da trotzdem noch einen kleinen Zuschuss bekommst.

Realistisch betrachtet? Nein.

Dein Eigenverdienst müsste so ca. 80 % deines Alo2-Bedarfs abdecken. Das dürfte ausgeschlossen sein. Daher müsstest du Alo 2 beantragen. Andererseits ist dein Mann doch zu Trennungsunterhalt verpflichtet...