Kann ich mit in die Urne meines verstorbenen Partners

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Soweit ich weiß, ist das nicht vorgesehen. Die Krematorien haben besondere Vorschriften, die darauf angelegt sind, dass die Asche unterschiedlicher Verstorbener nicht vermischt wird.

Das nachträgliche Öffnen einer schon beigesetzten Urne würde gesetzlich sicher als Störung der Totenruhe verstanden, umso mehr, wenn dies nicht ausdrücklich testamentarisch verfügt worden wäre.

Das Vermischen der Asche wäre bei einer Beisetzung im Urnengrab sowieso nicht mehr möglich, da die hier verwandten Urnen ja auf den Zerfall hin angelegt sind und man so die Asche des Partners gar nicht mehr auffinden würde.

Mir ist jedenfalls ein solcher Fall noch nie untergekommen.

Was aber auf jeden Fall geht: die gemeinsame Beisetzung in einem gemeinsamen Grab.

Jule1973  04.02.2010, 07:56

Stimmt grundsätzlich, vor allem halt auch die Störung der Totenruhe und "ein Verstorbener, eine Urne". Allerdings sind die nicht auf Zerfall ausgelegt, es sei denn, es handelt sich um Urnen für Seebestattungen. Die üblichen Aschekapseln vom Krematorium haben wir teilweise schon nach 20 Jahren wieder ausgebettet...selten, kommt aber vor.

MonAlfredo  04.02.2010, 17:21
@Jule1973

Seebestattung ist ein Grund für die eventuelle Vorschrift "kompostierbare" Urne, manche Friedhofsatzung verlangt das auch, in "Friedwäldern", "Ruheforsten" und dergleichen sind diese auflösbaren Aschegefäße grundsätzlich vorausgesetzt.

Ein Bestattungsunternehmen am eigenen Wohnort zu fragen ist sicher die beste Empfehlung.

Aber um das mal zu klären: Jede Asche muss getrennt in einer Aschekapsel untergebracht werden. Da geht also nichts mit mischen. Die sogenannte Urne ist das (Schmuck-, Dekor-) Gefäß drum herum. Da könnte was zu machen sein {eventuell "selbst getöpfert", siehe den Bastelvorschlag hier ;-)}. Allerdings stehen der eigenen Kreation manchesmal örtliche Vorschriften entgegen. Urnen müssen eventuell "kompostierbar" sein.

Mal ganz ehrlich: Ist die gemeinsame Ruhe in einer Urne tatsächlich so ein hoher Wert? Ich komme da emotional nicht mit. Das wäre ja bei einer Erdbestattung das selbe wie zwei Verstorbene in einem gemeinsamen Sarg.

Das ist schon aus gesetzlichen gründen gar nicht. Die Urne müsste Exhumiert werden. Neben den gesetzlichen Vorschriften, die nur ein gericht aus wichtigem Grund anordnen darf, kann die friedhofsverwaltung entscheiden.

Die Exhumierung aus einem Urnegrab ist in den meisten deutschen Bundesländern nicht zulässig. Im Übrigen besteht kein wichtiger Grund.

Eine Ehe endet mit dem Tode des Partners.

Somit ist das sicher auch für eine Lebenspartnerschaft gedacht. Irgendwann muss ja mal gut sein. Was versprichst du dir davon, in die Asche deines Partners zu kriechen?

Bin sehr gespannt auf deine Antwort.

Ich persönlich finde, wenn jemand aus dem Körper geschlüpft ist (gestorben) dann darf er auch wieder ganz bei sich ankommen und unsere Aufgabe ist es, ihn LOSZULASSEN und nicht sich auch noch in die Urne mit hineinzuquetschen. Meine Wahrheit, die so nicht gültig sein muss für andere.

Ich verstehe die Frage so, dass dein Lebenspartner bereits verstorben und in einer Urne beigesetzt worden ist. Kläre das mit einem Bestattungsunternehmer, der sich mit den Betattungsvorschriften in deiner Stadt auskennt. Manche Städte haben besondere Vorschriften.