Urne ausgraben und dann wo anders hinbringen?

2 Antworten

Nach 30ig jähriger Lebensgemeinschaft hätte er ein Mitspracherecht wenn der letzte Wille nachweisbar ist.

Ganz sicher wird sie ihm fehlen, doch trägt man die Erinnerung des verstorbenen Menschen im Herzen und damit ist er immer da.

Nie habe ich die Gräber der mir nahe gestanden Menschen besucht und werde es wahrscheinlich auch nie machen. Es ist nur die Hülle, die sichtbar übrig geblieben ist, die Seele geht ihren eigenen Weg. Ist Glaubens- und Ansichtssache. Eine kleine Ecke des Gedenkens mit Bild, Gegenstand was dem Verstorbenen lieb war und frischen Blumen kann viel mehr sein als der Kampf um die Entscheidung von Angehörigen. Versuche aus dieser Sicht zu helfen.

SucheHiilfe 
Fragesteller
 19.04.2014, 02:37

Das sehe ich an sich auch so! Aber manchmal hängt es bei dem der noch lebt eben auch davon ab, dass er seinen Partner physisch hat! Der letzte Wille verschwand, Der Partner hatte nach dem Tod einen Schlag-Anfall. Es gab schon die verrücktesten Gedankenspiele. Ich denke mir, dass der Wille des Verstorbenen dem Partner besser bekannt ist als jedem Anderen auf Erden. "Nur" zusammen zu leben, mehr als 25 Jahre verlobt zu sein etc. macht schon etwas aus. Wir fanden heraus, dass es z.B. in Portugal und anderen Ländern nicht auf ein Testa-ment etc. ankommt. In vielen anderen Ländern reicht es, dass man eben so und so lange zusammen lebte. Irgend wann stirbt er einfach so. Ist ja oft so, das 1-2 Jahre nach dem Tod eines Partners der Andere hinterher kommt. Es fehlt ihm seine Frau eben so wahnsinnig, dass er immer kränker wird. Und niemand kann das aufhalten.

SucheHiilfe 
Fragesteller
 19.04.2014, 02:41
@SucheHiilfe

PS: Dazu sind beide recht jung: Wenn einer stirbt, der fast das ganze Leben einen begleitet hat, ist das wohl noch schlimmer wie bei alten oder sehr alten Leuten.

Eine Umbettung muß mit Zustimmung derer erfolgen, die für die Bestattung zuständig waren. Lehnen die ab, war es das....stimmen diese zu, dann muß noch geklärt werden, ob eine Störung der Totenruhe gerechtfertigt ist.........

Brezel14  25.04.2014, 16:33

Wenn die Verstorbene nicht zu lebzeiten schriftlich festgelegt hat, wie und wo sie bestattet werden will, hat ihr Lebensgefährde keine Handhabe wo er ansetzen kann. Ich kann den Auaführungen von geckobruno nur zustimmen.