Hallo zusammen,
ich habe aus Jugendtagen meine alte Gaspistole beim aufräumen gefunden. Da ich aus dem alter raus bin würde ich sie gerne entsorgen,sodas sie keiner mehr in die Finger bekommt.
Wist Ihr ob ich sie straffrei bei der Polizei abgeben kann ?
Danke für eure Antworten !!
Grüße....
Da passiert nichts. Die kannst Du so da abgeben. Die konnte man ja ab 18 Jahren so kaufen.
schmeiß sie bei der Polizei in den Briefkasten und schreib einen Zettel: "Don Vito lässt euch ausrichten, dass schon zu viel Blut in diesen Straßen vergossen wurde. Die Stadt gehört wieder euch. Aber wir werden zurückkommen."
hahaha

Im Prinzip ja. Du solltest allerdings nicht mit der Waffe zur Polizei gehen, sondern denen sagen, daß du eine zu Hause hast. Das Führen dieser Waffen ist nämlich verboten, nicht das zu Hause haben. Die kommen dann und holen sie ab.

sag doch einfach du hast sie auf dem dachboden gefunden und wusstest nicht das sie dort liegt.. nun möchtest du sie halt ehrlicher weise abgeben!

Ja das geht,aber beim Abgeben in einer Tüte lassen,nicht in die Hand nehmen.
mit dem Finger am Abzug in die Polizei-Filiale laufen... :)
mikrokosmos am 10. Juli 2009 11:33 ...Hände runter! Das ist kein Überfall!
jobo22 am 10. Juli 2009 11:37 lach

Ja, das kannst Du ohne Schwierigkeiten machen, Du mußt nur darauf achten, daß bei der Fahrt zu der Polizei die Pistole nicht geladen ist.
Bevor Du sie aber dort auf den Tisch legst, erst mit den Beamten sprechen, damit sie wissen, Du hast keine bösen Absichten.
Es wird derzeit über ein Amnestiegesetz von Bund und Ländern entschieden, nachdem Besitzer Illegaler Schusswaffen diese Straffrei abgeben dürfen.
Bis das draußen ist, entscheidet immernoch der Staatsanwalt, ob er Anzeige erstatten möchte.
Rein theoretisch kannst Du derzeit also noch angezeigt werden.

verbuddel sie doch einfach, warum so umständlich?
Wolkenheim am 10. Juli 2009 11:30 na lol und der dreijährige Nachbarsjunge gräbt sie dann aus oder was
clauzito am 10. Juli 2009 11:34 ja natürlich, der macht ja nix anderes den ganzen tag. Hab nicht gesagt wo und wie tief, sorry herr/frau bedenkenträger..

Warum denn nicht? Alternativ kannst du dir den kleinen Waffenschein besorgen und sie behalten.
du könntest sie auch einer caritativen Organisation spenden.
kariyes am 10. Juli 2009 11:48 lol welche caritative initiative will denn eine knarre?
die Bundeswehr. Für Afghanistan-Wiederaufbau.
Straffrei abgeben - ja, in jedem Fall. Beim transport zur Polizei in einem verschlossenen Behältnis (Geldkassette, ...) passiert Dir da ncihts. Bloß führen, d.h. so mitnehmen, dass du die ohne zugriffserschwernis in die Hand nehmen könntest darfst Du sie nicht.
Allerdings wenn die Gaspistole ein F im Fünfeck hat, oder vor 1976 ohne dieses Zeichen frei ab 18 im Handel zu erwerben war, ist der Besitz nach wie vor frei ab 18 ohne Waffenbesitzkarte erlaubt, eine Abgabe wäre dann auch nicht notwendig.
Gerade wenn noch das Zubehör (Abschussbescher für Pyromunition z.b.) vorhanden ist würde ich das Ding beim nächsten Büchsenmacher abgeben, wenn Du es loswerden willst. Da kriegst Du dann voraussichtlich noch etwas Geld dafür.
Bitte OHNE Waffe zur Polizei und den Besitz anzeigen, die kommen dann und holen sie ab.
Man muss einen Sachkundekenntnis Nachweis machen und bekommt dan eine Waffenbesitzkarte.
Ohne diese Waffenbesitzkarte ist die Waffe nicht legal.