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Kann ich meine Gaspistole straffrei bei der Polizei abgeben ?

gefragt von dirklc4 am 10.07.2009 um 11:28 Uhr

Hallo zusammen,

ich habe aus Jugendtagen meine alte Gaspistole beim aufräumen gefunden. Da ich aus dem alter raus bin würde ich sie gerne entsorgen,sodas sie keiner mehr in die Finger bekommt.

Wist Ihr ob ich sie straffrei bei der Polizei abgeben kann ?

Danke für eure Antworten !!

Grüße....


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Schlo1973
beantwortet von Schlo1973 am 10. Juli 2009 11:29
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Da passiert nichts. Die kannst Du so da abgeben. Die konnte man ja ab 18 Jahren so kaufen.

Kommentar von 1f4983d3575f79b2d585ab9af9158b36smallprimusvonquack am 10. Juli 2009 11:38

Bitte OHNE Waffe zur Polizei und den Besitz anzeigen, die kommen dann und holen sie ab.

Kommentar von Gingryu am 10. Juli 2009 11:47

Man muss einen Sachkundekenntnis Nachweis machen und bekommt dan eine Waffenbesitzkarte.

Ohne diese Waffenbesitzkarte ist die Waffe nicht legal.


anonym
beantwortet von donniedonut am 10. Juli 2009 11:31
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schmeiß sie bei der Polizei in den Briefkasten und schreib einen Zettel: "Don Vito lässt euch ausrichten, dass schon zu viel Blut in diesen Straßen vergossen wurde. Die Stadt gehört wieder euch. Aber wir werden zurückkommen."

Kommentar von opel09 am 10. Juli 2009 11:32

hahaha


primusvonquack
beantwortet von primusvonquack am 10. Juli 2009 11:31
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Im Prinzip ja. Du solltest allerdings nicht mit der Waffe zur Polizei gehen, sondern denen sagen, daß du eine zu Hause hast. Das Führen dieser Waffen ist nämlich verboten, nicht das zu Hause haben. Die kommen dann und holen sie ab.


kariyes
beantwortet von kariyes am 10. Juli 2009 11:29
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sag doch einfach du hast sie auf dem dachboden gefunden und wusstest nicht das sie dort liegt.. nun möchtest du sie halt ehrlicher weise abgeben!


Karolus3
beantwortet von Karolus3 am 10. Juli 2009 11:30
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Ja das geht,aber beim Abgeben in einer Tüte lassen,nicht in die Hand nehmen.


Kommentar von donniedonut am 10. Juli 2009 11:31

mit dem Finger am Abzug in die Polizei-Filiale laufen... :)

Kommentar von 6be3f6a35ebae1abfd4eeae612ccc564smallmikrokosmos am 10. Juli 2009 11:33

...Hände runter! Das ist kein Überfall!

Kommentar von 255a61dca803698aa671477dcda916f9smalljobo22 am 10. Juli 2009 11:37

lach


MarcSu
beantwortet von MarcSu am 10. Juli 2009 11:31
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Ja, das kannst Du ohne Schwierigkeiten machen, Du mußt nur darauf achten, daß bei der Fahrt zu der Polizei die Pistole nicht geladen ist.

Bevor Du sie aber dort auf den Tisch legst, erst mit den Beamten sprechen, damit sie wissen, Du hast keine bösen Absichten.


anonym
beantwortet von Gingryu am 10. Juli 2009 11:42
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Es wird derzeit über ein Amnestiegesetz von Bund und Ländern entschieden, nachdem Besitzer Illegaler Schusswaffen diese Straffrei abgeben dürfen.

Bis das draußen ist, entscheidet immernoch der Staatsanwalt, ob er Anzeige erstatten möchte.

Rein theoretisch kannst Du derzeit also noch angezeigt werden.


clauzito
beantwortet von clauzito am 10. Juli 2009 11:29
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verbuddel sie doch einfach, warum so umständlich?

Kommentar von 2896b4924a24d2822537f3af1759ca2asmallWolkenheim am 10. Juli 2009 11:30

na lol und der dreijährige Nachbarsjunge gräbt sie dann aus oder was

Kommentar von 871283bb97b5a5e5b12baa295e8c2a22smallclauzito am 10. Juli 2009 11:34

ja natürlich, der macht ja nix anderes den ganzen tag. Hab nicht gesagt wo und wie tief, sorry herr/frau bedenkenträger..


emjay
beantwortet von emjay am 10. Juli 2009 11:29
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Warum denn nicht? Alternativ kannst du dir den kleinen Waffenschein besorgen und sie behalten.


anonym
beantwortet von donniedonut am 10. Juli 2009 11:32
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du könntest sie auch einer caritativen Organisation spenden.

Kommentar von 010599169bf5d667e978fb41a2a691cfsmallkariyes am 10. Juli 2009 11:48

lol welche caritative initiative will denn eine knarre?

Kommentar von donniedonut am 10. Juli 2009 15:24

die Bundeswehr. Für Afghanistan-Wiederaufbau.


anonym
beantwortet von Magister101 am 11. Juli 2009 10:57
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Straffrei abgeben - ja, in jedem Fall. Beim transport zur Polizei in einem verschlossenen Behältnis (Geldkassette, ...) passiert Dir da ncihts. Bloß führen, d.h. so mitnehmen, dass du die ohne zugriffserschwernis in die Hand nehmen könntest darfst Du sie nicht.

Allerdings wenn die Gaspistole ein F im Fünfeck hat, oder vor 1976 ohne dieses Zeichen frei ab 18 im Handel zu erwerben war, ist der Besitz nach wie vor frei ab 18 ohne Waffenbesitzkarte erlaubt, eine Abgabe wäre dann auch nicht notwendig.

Gerade wenn noch das Zubehör (Abschussbescher für Pyromunition z.b.) vorhanden ist würde ich das Ding beim nächsten Büchsenmacher abgeben, wenn Du es loswerden willst. Da kriegst Du dann voraussichtlich noch etwas Geld dafür.


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