Kann ein Rechtsanwalt eine direkte Kontopfändung veranlassen?
Ich bekam eine bösens Schreiben von einem Rechtsanwalt der mir mit Kontopfändung droht. Kann ein Rechtsanwalt eine direkte Kontopfändung veranlassen oder muss erst ein Gerichtlicher Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid vorliegen? Es handelt sich dabei nämlich auch um eine unberechtigte Forderung der Firma "Wunschlotto" wo ich niemals einen Vertrag abgeschlossen habe. Ich habe schon einige Widersprüche an Inkasso sowie auch den Anwalt geschickt und gebeten mit doch einen Nachweis zu schicken indem ersichtlich ist, dass diese Forderung auch berechtigt ist. Aber die reagieren überhaupt nicht auf meine Schreiben sondern drohen mir jetzt mit Pfändung. Was kann ich denn noch tun?
6 Antworten
Nein, der Anwalt kann da höchstens den gerichtlichen Mahnbescheid beantragen, Eine Pfändung kann erst erfolgen wenn ein vollstreckbarer Titel vorliegt. Das ist das übliche Verhalten bei solchen zwielichtigen Firmen wie "Wunschlotto", die werden normalerweise keine gerichtlichen Mahnbescheid beantragen weil sie genau wissen das sie im Falle eine Prozesses beweisen müssen das ihre Forderung gerechtfertigt ist und das können die normalerweise nicht. Also warte ruhig ab bis der gerichtliche Mahnbescheid kommt und widersprich dem dann einfach, eine Begründung des Widerspruchs ist da noch nicht nötig. Du hast einmal geschrieben das du die Forderung nicht anerkennst, das reicht. Also beachte alle schreiben die nicht vom Gericht kommen einfach nicht.
die beiden ersten sagten es schon: geht nur übers gericht und dazu brauchst zunächst den mahnbescheid. widerspruch einlegen beweise zu legen, falls welche vorhanden sind fertig und dann mal abwarten. lass dir keine angst machen.
Einen Mahnbescheid würde ich in so einem Fall immer unbegründet Widersprechen. Die Firma ist bei einem Widerspruch in der Pflicht erst einmal die Rechtmässigkeit ihrer Forderung zu beweisen, was ihr in diesem Fall nahezu unmöglich sein dürfte. Ich muss da überhaupt nichts beweisen, das kommt erst dann wenn es ins strittige Verfahren geht.
Soweit ich dies noch von der Ausbildung her kenne (RA-Gehilfin) muss erstmal ein Titel vorliegen, d. h. Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid und dann kann erst eine Kontopfändung eingeleitet werden.
Der Rechtsanwalt selber kann keine Kontopfändung veranlassen, doch er kann dafür sorgen.
Veranlassen kann sie der Rechtsanwalt schon, anordnen muss sie allerdings das Gericht!