Kann ein Assistenzarzt in der Rechtsmedizin arbeiten?
Ich stoße leider bei Dr. Google auf keine ausreichende Antwort. Ein Medizinstudent kann ja erstmal als Assistenzarzt arbeiten - geht das auch in der Rechtsmedizin? Also kann man auch ohne Facharztausbildung in der Rechtsmedizin als Assistenzarzt arbeiten?
Ist man nach dem Medizinstudium gezwungen irgendwann einen Facharzt zu machen? Oder könnte man auch an sich ewig als Facharzt agieren (in der Rechtsmedizin) oder geht sowas tatsächlich nur in der Inneren etc.?
4 Antworten
Hi,
Ein Medizinstudent kann ja erstmal als Assistenzarzt arbeiten
Nein - ein Medizinstudent kann mal überhaupt nicht als Arzt arbeiten. Um Assistenzarzt zu werden, muss das Studium abgeschlossen und die Approbation erteilt worden sein.
Also kann man auch ohne Facharztausbildung in der Rechtsmedizin als Assistenzarzt arbeiten?
Theoretisch ja. Es gibt keine "Pflicht" zur Facharztausbildung - nur sollte man bedenken, dass man ohne den Willen zur Facharztausbildung kaum eine Stelle als Assistenzarzt finden wird.
LG
Ja, das "Medizinstudent" und als Assistenzarzt arbeiten, war auch "nach dem Studium" gemeint; Ich benötige einfach aus Recherchegründen die Info, ob jemand auch ohne Facharzt in der Rechtsmedizin (als Assistenzarzt) arbeiten darf oder ob die Rechtsmedizin "zu speziell" ist für so etwas.
Ein Assistenzarzt hat sein Studium schon erfolgreich abgeschlossen, erkennbar an der Bezeichnung "Arzt". Warum sollte man nicht (zumindest irgendwann) einen Facharzt machen wollen?
Es ist gerade einfach nur eine Frage der Möglichkeit, ob ein Arzt mit abgeschlossenem Studium in der Rechtsmedizin arbeiten kann oder ob das ausschließlich mit Facharzt möglich ist.
Recherchegründe, ob jemand mit 26 Jahren in der Rechtsmedzin als Assistenzarzt arbeiten kann.
klare Antwort:
(auch) in der Rechtsmedizin kann man als Assistenzarzt arbeiten. Man KANN nach nach der Pflichtweiterbildungszeit seine Facharztprüfung ablegen, aber man muss es nicht.
Sicher, auch Rechtsmediziner müssen ihre Facharztweiterbildung machen.
Ja, aber meine Frage ist... MUSS man eine Facharztausbildung machen, um in der Gerichtsmedizin zu arbeiten - oder kann man dort auch als Assistenzarzt arbeiten?