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Kann die Arbeitsagentur den ausbezahlten Urlaub vom ALG I abziehen?

gefragt von micka1966micka1966 am 04.06.2009 um 18:41 Uhr

Mir wurde zum 31.03.2009 gekündigt und der Resturlaub ausbezahlt. Letztes Jahr konnte ich aus betrieblichen Gründen keinen Urlaub nehmen. Anfang des Jahres nam ich eine Woche vom alten Urlaub. Nun teilt mir das Arbeitsamt mit, ich hätte für die ausbezahlten Resturlaubstage keinen Anspruch auf ALG I, weil der vom Arbeitgeber ausgezahlt worden sei. War ja auch mein Recht, weil ich den Urlaub nicht nehmen konnte, aber warum hat die Arbeitsagentur da Ansprüche. Ging es jemandem genauso oder kennt sich jemand damit aus? Vielleicht weiss auch jemand, wie man an die Rechtsberatungsstelle der Arbeitsagentur rankommt.


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mops09
beantwortet von mops09 am 4. Juni 2009 18:47
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Widerspruch einlegen!!! Am Besten selber verfassen ("hiermit lege ich gegen den Bescheid vom ...Widerspruch ein" genügt) und per EINSCHREIBEN an die Widerspruchstelle des AA senden. Kannst auch beim Amtsgericht einen Beratungsgutschein zur Prüfung des Bescheides beantragen. Bescheid mitnehmen. Der Gutschein dient zur Vorlage bei einem (Sozial-)Anwalt, der Dich gegen eine Gebühr von 10€ berät bzw. diesen Bescheid prüft. Viel Glück!

Kommentar von Simple_avatar3smallmicka1966 am 4. Juni 2009 18:55

Hallo mops09, Das werde ich erst mal machen, mehr als schiefgehen kann's ja nicht. Danke!

Kommentar von 8384b4a70b150f5a5dc42e46468131f3smallmops09 am 4. Juni 2009 20:29

Leider muss man sich immer wehren - auch wenn es einem erst Mal unsinnig vorkommt. Das AA-System ist NICHT logisch - obwohl es ein Amt ist. Wenn noch was ist, melde Dich einfach. Drück Dir die Daumen!!! LG


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Wandpilzchen
beantwortet von Wandpilzchen am 4. Juni 2009 18:46
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Das kann man als indirekte Weiterführung des Arbeitsverhältnisses sehen. Da du keinen Urlaub nehmen konntest, verlängerte sich deine Arbeitszeit um die Tage deiner Auszahlung. Mit anderen Worten warst du bei deiner Meldung zur Arbeitslosigkeit noch mehr oder minder ein bezahlter Arbeitnehmer.

Würdest du für diese Tage nun auch noch Arbeitslosengeld bekommen (was du sicherlich gekriegt hast), wäre dieses ungerechtfertigt gewesen und das Amt verlangt dieses nun zurück.

Zum besseren Verständnis: hättest du den Urlaub damals nehmen können, wärst du erst später arbeitslos geworden (um die Zeit des Urlaubs).

Kommentar von Simple_avatar3smallmicka1966 am 4. Juni 2009 18:51

Hallo Wandpilzchen, war von Mitte Febr. bis eischl. 10.05. krankgeschrieben, und habe Krankengeld bekommen, von der Arbeitsagentur noch gar keine Leistungen, da mir eben die Zeit vom 11.05.-20.05. abgezogen wird, erst danach erhalte ich ALG. Das Ungerechte an der Sache ist jedoch, dass für diese Zeit auch keine Sozialabgaben bezahlt (KV, RV, AV) bezahlt werden. Freundliche Grüsse micka 1966

Kommentar von 9911b452b18e73f26427765112b5e102smallWandpilzchen am 4. Juni 2009 18:55

Der Erhalt von Krankengeld spielt hier eigentlich kein Rolle...da muss das Amt nicht zahlen.

Die Zeit vom 11.05-20.05 wird dein Urlaub sein, für den du ja Geld bekommen hast. Das ist also nicht ungerecht, sondern völlig nachvollziehbar. Warum sollte dir das Amt Geld zahlen, wenn du für diesen Zeitraum durch die Auszahlung des Urlaubsgeldes schon bezahlt worden bist?

Ärgerlich ist sicherlich nur, dass du das Geld bereits anderweitig ausgegeben hast. Aber ungerecht ist das vom Amt nicht...

Kommentar von Simple_avatar3smallmicka1966 am 4. Juni 2009 18:56

Sorry, da habe ich mich verschrieben, das soll heißen für die Zeit vom 11.05.-30.05.

Kommentar von 9911b452b18e73f26427765112b5e102smallWandpilzchen am 4. Juni 2009 18:59

deckt sich denn dein nachgezahltes Urlaubsgeld mit einem halben Monatseinkommen?

Kommentar von Simple_avatar3smallmicka1966 am 4. Juni 2009 19:07

hallo Wandpilzchen, ja, klar schon. Sind aber zwanzig Tage.Wäre ja im Fall, daß das Arbeitsverhältnis fortgeführt worden wäre aber wenigstens sozialversichert gwesen.


anonym
beantwortet von cocacola78 am 4. Juni 2009 18:43
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nein der urlaub wird nicht mit dem arbeitslosengeld verrechnet (ich stehe gerade auf kündigung und mein RE meinte, ich solle meine sonderleistungen in from von resturlaub als als abfindung auszahlen lassen). aber wenn man eine abfindung erhält, wird diese vom arbeitslosengeld abgezogen - das amt meint das man sich somit auf eine küdigung geinigt hat. nur die gesetzliche abfindung wird nicht angerechnet - 1 jahr anstellung = ein halbes monatsgehalt. sollte man mehr bekommen, wird es angerechnet.


HeisseSchoko24
beantwortet von HeisseSchoko24 am 4. Juni 2009 18:44
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Das ist einer Bekannten auch passiert. Das ist wohl leider so.


Siam1
beantwortet von Siam1 am 5. Juni 2009 10:38
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Das nennt sich "Ruhen des Arbeitslosengeldes bei Urlaubsabgeltung".Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht für die Dauer des nicht genommenen Urlaubs. Wenn du den Urlaub auszahlen lässt, dann ruht dein Arbeitslosengeld 1 solange bis dein Resturlaub aufgebraucht ist!

Du hast Dir die 20 Tage Urlaub auszahlen lassen, dann ruht Dein Arbeitslosengeld 1 20 Tage lang und du erhältst kein Arbeitslosengeld 1.

Die Agentur für Arbeit sieht es so,daß Du für die Tage an denen du ersatzweise Geld für Deinen Urlaub bekommen hast, noch kein Arbeitslosengeld brauchst. Du bist für diese Zeit ja schließlich versorgt.

Hätte dein Arbeitgeber Dich etwas länger behalten, hättest du den Urlaub ja schließlich dort auch genommen und die Arbeitslosigkeit wäre mind.20 Tage später eingetroffen.

Das Urlaubsgeld ranzuziehen, finde ich nicht ganz in Ordnung,weil das Arbeitslosengeld 1 (im Gegensatz zu Alg 2!)eine Versicherungsleistung ist, bei dem der A.nehmer einen gewissen Betrag in die Kasse abgeführt hat und die Agentur für Arbeit im Gegenzug eine Weile Deinen Unterhalt sichern muss.

Beachte: Anders als bei einer Sperrzeit verkürzt sich hier nicht Deine Anspruchsdauer – das Arbeitslosengeld geht hier also nicht verloren, sondern wird lediglich nach hinten verschoben.


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