Wie lange darf mein Arbeitgeber warten bis er mir den Urlaub genehmigt?

5 Antworten

Normalerweise müsste ein Chef absehen können, wie der Arbeitsanfall aussieht. Es gibt ja Erfahrungswerte. Wenn kein anderer im Februar Urlaub machen möchte, sehe ich nicht das Problem, dass er ihn Dir nicht bewilligen könnte. Sonst dürfte ein Chef ja gar keinen Urlaub genehmigen - es kann ja immer etwas dazwischen kommen. Ich würde Deinen Chef nochmals freundlich fragen, ihm erklären, dass Du buchen musst und eine Entscheidung benötigst.

Lege das mal Deinem Arbeitgeber vor:

Wann die kostbarsten Wochen verbracht werden möchten, wird dem Arbeitgeber meist selbst mitgeteilt, indem ein Urlaubsantrag gestellt oder sich zu Jahresbeginn in eine Urlaubsliste eintragen wird. 

Wendet der Arbeitgeber innerhalb von etwa vier bis sechs Wochen dagegen nichts ein, gilt der Urlaubswunsch stillschweigend als akzeptiert."

Das ist m.W. gängige Rechtsprechung. 
Dazu auch:

"Nach einhelliger Rechtsprechung wird allerdings verlangt, dass der Arbeitgeber „entweder in angemessener Zeit den Urlaubswünschen des Arbeitnehmers widerspricht, wenn er nicht beabsichtigt, dem Arbeitnehmer den Urlaub in der beauftragten Zeit zu gewähren. Erfolgt dieser Widerspruch nicht innerhalb einer angemessenen Zeitspanne, so darf der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass sein Urlaub entsprechend seinem Urlaubswünsche als gewährt gilt" (so LAG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.1970 - Az. 3 Sa 89/70). Das Gericht hatte damals „einen Zeitraum von einem Monat nach Vorlage des Urlaubswunsches" als angemessen angesehen. " 

Hier nachzulesen:

https://www.google.de/amp/s/www.123recht.net/Fristen-bei-Genehmigung-von-Urlaub-__f345081.html%3famphtml=1

Joschra 
Fragesteller
 28.11.2017, 07:19

Würde ich gerne machen, aber sein deutsch ist noch nicht so fließend und das ist viel halb Fachchinesisch zum übersetzen ins englische. Trotzdem danke :)

PeterSchu  28.11.2017, 09:30

Das ist allerdings ein uraltes Urteil, das seither so wohl nicht mehr bestätigt wurde und nicht als Rechtsgrundlage empfohlen werden kann. Von einer automatischen Genehmigung ist heute nicht mehr die Rede.

Familiengerd  28.11.2017, 13:36

Wendet der Arbeitgeber innerhalb von etwa vier bis sechs Wochen dagegen nichts ein, gilt der Urlaubswunsch stillschweigend als akzeptiert.

Das ist falsch!

Abgesehen davon, dass es sich um ein uraltes Urteil handelt, das zur Begründung nicht mehr taugt (wie PeterSchu schon richtig festgestellt hat), gibt es in dem zugrunde liegenden Streitfall die Besonderheit, dass beantragter Urlaub in eine Urlaubsliste eingetragen wurde, weshalb der Arbeitnehmer von einer "stillschweigenden" Bewilligung ausgehen durfte.

Grundsätzlich aber bedeutet eine Nichtäußerung des Arbeitgebers nach einer Frist von 4 bis 6 Wochen keine stillschweigende Urlaubsgewährung.

Die Rechtsprechung sagt allerdings, dass der Arbeitnehmer ein Recht darauf hat, nach dieser Zeit eine Entscheidung des Arbeitgebers mitgeteilt zu bekommen!

Wenn Dein geplanter Urlaub aus Resturlaub von 2017 besteht, den Du aus "dringenden betrieblichen Belangen" des Arbeitgebers im laufenden Kalenderjahr nicht nehmen konntest, muss Dein Chef Dir den Urlaub genehmigen.

Prof. Dr. Peter Wedde schreibt im Arbeitsrechtkommentar zum § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz zum Urlaub im Übertragungszeitraum (bis 31. März Folgejahr) u.a.:

"Im Übertragungszeitraum kann der AG dem AN keine Leistungsverweigerungsrechte mehr entgegen halten. Ausschlaggebend sind allein die Urlaubswünsche des AN.

Weigert sich der AG trotz Mahnung, die Urlaubsansprüche des AN zu erfüllen, steht dem AN ein Schadenersatzanspruch zu."

Dein Chef ist verpflichtet, Dir den Resturlaub innerhalb der drei Monate des Übertragungszeitraums zu geben. Es ist nicht Dein Problem, ob er im Februar genug MA hat oder nicht.

Er kann jetzt nicht mehr bestimmen, wer wann Urlaub bekommt oder nicht, wenn es sich um Resturlaub aus dem vergangenen Jahr handelt. Hier sind alleine Deine Wünsche maßgebend.

Notfalls kannst Du Deine Urlaubsansprüche auch beim Arbeitsgericht durchsetzen. Dazu muss man eine Leistungsklage auf Gewährung von Urlaub zu einem bestimmten Termin erheben.

 

An deiner Stelle würde ich den Ball flachhalten. Fragen - ja. Aber nicht darauf bestehen. Urlaub ist zur ERHOLUNG gedacht und daher in dem jeweiligen Jahr zu nehmen. Wenn du schon geplant hast, acht Tage mit ins neue Jahr zu nehmen, ist das nicht im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes (worauf du dich im Endeffekt ja berufen willst).

Joschra 
Fragesteller
 28.11.2017, 07:21

Meinst du ich würde die acht Tage bis Ende des Jahres bekommen, wenn ich nicht mal drei Tage kriege?

ErsterSchnee  28.11.2017, 07:26
@Joschra

Es geht nicht darum, was ICH meine - sondern um DEINE Planung!

Joschra 
Fragesteller
 28.11.2017, 07:53
@ErsterSchnee

Mag vllt sein, aber wie lange darf er jetzt zögern bis er mir Bescheid gibt? Soll ich die Reiseplanung lieber gleich sein lassen, um den Ball flach zu halten? 

ErsterSchnee  28.11.2017, 08:24
@Joschra

Wenn du deinen Chef auch SO kommst, wundert mich nicht, dass er nichts sagt und dir das nicht genehmigt...

FRAG ihn... Oder redet ihr nicht miteinander? 

Joschra 
Fragesteller
 28.11.2017, 22:29
@ErsterSchnee

Ich bin ihm natürlich nicht so gekommen, schade eigentlich, denn es ist eine einzige Frechheit.

Mein direkter Vorgesetzter schiebt dem nächst höheren die Schuld zu, ganz nach dem Motto er würde ja, aber ich kann nicht. Geht man zu diesem tut der so als wüsste dieser von nichts und sagt wenn mein direkter Vorgesetzter nichts dagegen hat sieht er kein Problem,... 

Irgendeiner schwindelt da jemanden an,... Wäre auch nicht das erste mal... 

Außerdem frage ich fast jede Woche nach dem Urlaub und höre immer das selbe, da kann man schon mal etwas zynisch werden...