Habe die Eidesstattliche Versicherung abgegeben und habe PI beantragt.Kann der Vermieter mir jetzt kündigen? Meine Miete habe ich immer bezahlt.
Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und die Verbraucherinsolvenz gehören nicht zu den expliziten gesetzlichen Kündigungsgründen. Eine Kündigung kann hierauf nicht gestützt werden. Bei der Verbraucherinsolvenz ist das gesetzliche monatliche Existenzminimum pfändungsfrei und nicht an den Treuhänder abzuführen. Hieraus ist kalkulatorisch die Miete (und natürlich die anderen Lebenshaltungskosten) zu bezahlen, womit eine Kündigung aus Gründen etwaiger Mietrückstände ausgeschlossen ist. Schwierigkeiten könnten erst eintreten, wenn die monatliche Miete so hoch ist, dass das Existenzminimum für die restliche Lebenshaltung nicht mehr ausreicht und auf diese Weise schließlich doch Mietrückstände eintreten.
Solange die Miete gezahlt wird kündigt der Vermieter nicht .Kann sein das der Vermieter sich absichern will und nach einem Bürgen verlangt,der die Mietrückstände reguliert,falls Sie nicht mehr zahlen können.(eine Möglichkeit wäre das Grundsicherungs Amt)
Nein, kann er nicht. Solange Du weiter Deine Miete zahlst. Die PI geht ihn nicht mal etwas an.
Der Gerichtsvollzieher meinte das die Gläubiger von meiner PI ein Anrecht hätten auf die Kaution der Wohnung.Aber erst wenn ich ausziehe, was ich jedoch nicht vorhabe.Eine Info an den Vermieter könnte jedoch rausgehen.Abgesehen davon das es peinlich ist, macht mir das erstmal nix aus.Seie Miete bekommt er ja
Passieren kann Dir da aber nichts. Ne Kündigung ist da nicht rechtens. Und er erfährt es ja auch nur vielleicht.

nein das kann er nicht, erst wenn du deiner Mietzahlung nicht nachkommst....