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Kann der Vermieter mich kündigen wenn er von Eidesstattlicher Versicherung erfährt

gefragt von penati am 12.04.2009 um 13:25 Uhr

Habe die Eidesstattliche Versicherung abgegeben und habe PI beantragt.Kann der Vermieter mir jetzt kündigen? Meine Miete habe ich immer bezahlt.

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recht x 35.079 wohnen x 7.287 miete x 3.289 pi x 36

anonym
beantwortet von GEBurghardt am 13. April 2009 07:48
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Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und die Verbraucherinsolvenz gehören nicht zu den expliziten gesetzlichen Kündigungsgründen. Eine Kündigung kann hierauf nicht gestützt werden. Bei der Verbraucherinsolvenz ist das gesetzliche monatliche Existenzminimum pfändungsfrei und nicht an den Treuhänder abzuführen. Hieraus ist kalkulatorisch die Miete (und natürlich die anderen Lebenshaltungskosten) zu bezahlen, womit eine Kündigung aus Gründen etwaiger Mietrückstände ausgeschlossen ist. Schwierigkeiten könnten erst eintreten, wenn die monatliche Miete so hoch ist, dass das Existenzminimum für die restliche Lebenshaltung nicht mehr ausreicht und auf diese Weise schließlich doch Mietrückstände eintreten.


Josyna
beantwortet von Josyna am 13. April 2009 16:23
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Wenn Du die Miete pünktlich zahlst, dann nicht.


anonym
beantwortet von Oenderkumru am 12. April 2009 13:33
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Solange die Miete gezahlt wird kündigt der Vermieter nicht .Kann sein das der Vermieter sich absichern will und nach einem Bürgen verlangt,der die Mietrückstände reguliert,falls Sie nicht mehr zahlen können.(eine Möglichkeit wäre das Grundsicherungs Amt)


anonym
beantwortet von firepower am 12. April 2009 13:27
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Nein, kann er nicht. Solange Du weiter Deine Miete zahlst. Die PI geht ihn nicht mal etwas an.

Kommentar von penati am 12. April 2009 13:31

Der Gerichtsvollzieher meinte das die Gläubiger von meiner PI ein Anrecht hätten auf die Kaution der Wohnung.Aber erst wenn ich ausziehe, was ich jedoch nicht vorhabe.Eine Info an den Vermieter könnte jedoch rausgehen.Abgesehen davon das es peinlich ist, macht mir das erstmal nix aus.Seie Miete bekommt er ja

Kommentar von firepower am 12. April 2009 13:36

Passieren kann Dir da aber nichts. Ne Kündigung ist da nicht rechtens. Und er erfährt es ja auch nur vielleicht.


anonym
beantwortet von rpriss am 12. April 2009 13:27
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Solange du deine Miete zahlen kannst - nein


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 12. April 2009 13:26
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nein das kann er nicht, erst wenn du deiner Mietzahlung nicht nachkommst....


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